Duisburg. 19-Jähriger ist einmal zu oft schwarz gefahren. Damit hatte er seine letzte Chance verspielt und muss jetzt für 25 Monate in den Jugendknast.

Bereits mehrfach hatte ein 19-jähriger Hochfelder vor Gericht gestanden. Wegen Diebstahls und Drogenbesitzes und dreier Überfälle auf Tankstellen war er schon verurteilt worden. Zuletzt hatte das Jugendschöffengericht eine Strafe zur Vorbewährung ausgesetzt: Nach einem halben Jahr sollte geprüft werden, ob man dem Angeklagten noch eine Bewährungschance geben könne. Er nutzte die Zeit schlecht. Nun muss er zwei Jahre und einen Monat in Jugendhaft.

Drei neue Straftaten soll der Heranwachsende zwischen Oktober 2019 und Februar 2020 begangen haben. Bei zwei Schwarzfahrten soll er erwischt worden sein, in der Düsseldorfer Altstadt soll er eine junge Frau mit einem Messer bedroht haben. Die Bedrohung löste sich in Luft auf: Zwei Zeuginnen beteuerten zwar, der Angeklagte habe einer von ihnen eine Klinge an den Hals gehalten, doch auf den Aufnahmen einer Video-Überwachungskamera der Polizei sah man nur, dass der Hochfelder eine Zigarette und einen Getränkebecher hielt.

Das Jugendschöffengericht sah beim Angeklagten rein gar nichts Positives

Auch eine der beiden Beförderungserschleichungen, die sogar als versuchter Betrug angeklagt war, wurde eingestellt. Weil eine wohl meinende Zeugin bestätigte, dass der junge Mann üblicherweise mit ihrem übertragbaren Monatsticket unterwegs gewesen sei. Übrig blieb nur eine Schwarzfahrt, die der Angeklagte auch einräumte. Doch das war am Ende genau eine Beförderungserschleichung zu viel.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/„Wer unter Vorbewährung steht, darf sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen“, so die Vorsitzende des Jugendschöffengerichts. Das sei dem Angeklagten zuvor hinreichend deutlich gemacht worden. Und auch die übrigen Lebensumstände gaben nicht viel Anlass zur Hoffnung auf Besserung: Einen Job als Hilfskoch hatte der Schulabbrecher, der bei der letzten Verhandlung sogar von einer Ausbildung in der Gastronomie fantasiert hatte, nach nur einer Woche hingeschmissen.

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Und beim Thema Alkohol hatte sich der 19-Jährige nicht mal mit seinem Verteidiger abgesprochen. „Mein Mandant trinkt gar nicht mehr“, so der Anwalt. „Ich trinke weniger und kiffe nicht mehr“, fuhr ihm der Angeklagte in die Parade. Das Jugendschöffengericht bildete aus den bereits bestehenden Urteilen und der neuen Strafe wegen Beförderungserschleichung eine Gesamtstrafe, die über zwei Jahren liegt und somit jede weitere Diskussion über das Thema Bewährung überflüssig machte.