Duisburg. 1400 Hinweise allein im Juni: Trotzdem hat die Stadt Duisburg bisher nur acht Verstöße gegen die Maskenpflicht geahndet. Das ist ihre Erklärung.

Die Stadt Duisburg hat bisher rund 2900 Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung geahndet – allein 2789 wegen Missachtung des durch die Landesregierung immer weiter gelockerten Kontaktverbots. Seit Einführung der Maskenpflicht in NRW am 27. April hat es zwar nach Angaben der Stadt allein im Juni 1400 Hinweise zu Verstößen gegeben. Sie teilt aber gleichzeitig mit, dass das zuständige Ordnungsamt in den vergangenen über zwei Monaten nur acht Bußgelder ausgesprochen hat. Misst sie mit zweierlei Maß?

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Was den ÖPNV betrifft, betont die Stadtsprecherin Susanne Stölting, dass der städtische Außendienst (SAD) bei seinen täglichen Streifen auch die Haltestellen kontrolliert und mit der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) in U-Bahnen bereits eine von mehreren geplanten Schwerpunktkontrollen durchgeführt hat. Grundsätzlich sei in der Coronaschutzverordnung aber klar geregelt, dass ein Verstoß gegen die Maskenpflicht erst „bei fortgesetzter Zuwiderhandlung“ geahndet werden kann – und zwar nach Ansprache durch die Ordnungsbehörde.

Stadt Duisburg: Ohne vorherigen Hinweis kein Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht

Das bedeute: Ohne vorherigen Hinweis kein Bußgeld. Nur wer auch danach der Aufforderung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, nicht nachkomme, könne überhaupt entsprechend bestraft werden.

Hingegen ziehe laut Corona-Schutzverordnung ein Verstoß gegen die anderen Regeln sofort ein Bußgeld nach sich. Dies beträgt beispielsweise bei Missachtung des Kontaktverbots 200 Euro. Zum Vergleich: Verstöße gegen die Maskenpflicht können die Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro ahnden.

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Die DVG kontrolliert zwar täglich neben den Tickets auch das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen. Die Mitarbeiter können allerdings keine Bußgelder aussprechen, sondern Fahrgäste nur den Zutritt verweigern beziehungsweise aus Bussen und Bahnen sowie von Haltestellen verweisen.

Die meisten Duisburger halten sich an die Corona-Regeln

Die Stadt betont, dass sich die meisten Duisburger nicht nur an die Maskenpflicht, sondern auch an alle andere Corona-Regeln halten. Nur so könne das Infektionsgeschehen eingedämmt werden. Gleichwohl gebe es auch immer wieder Menschen, die die Abstands- und Hygieneregeln nicht beachten.

Bis einschließlich 9. Juni verzeichnete das Ordnungsamt 2859 Verstöße mit Bußgeldern im bis in den vierstelligen Bereich: 2.789 Kontaktverstöße, 33 Verstöße gegen das Grillverbot, 26 Verstöße gegen das Verzehrverbot im Umkreis des jeweiligen Betriebes, sieben Verstöße gegen die Vorgaben zum Außer-Haus-Verkauf, drei Verstöße gegen die Maskenpflicht und einen Verstoß gegen das Betriebsverbot. Seit 10. Juni sind demnach 20 Verstöße im Zusammenhang mit Gewerbebetrieben, 16 Quarantäneverstöße sowie fünf Verstöße gegen die Maskenpflicht dazugekommen.