Duisburg. Duisburgs Ausländeramt betont, dass Reisen außerhalb Deutschlands nur mit formellen Bescheinigungen zum rechtmäßigen Aufenthalt möglich sind.
Zwei Monate lang ist die Ausländerbehörde in Duisburg wegen der Corona-Pandemie für den Publikumsverkehr geschlossen gewesen. In vielen Fällen konnte in dieser Zeit ohne Vorsprache eine ausländerrechtliche Entscheidung über Aufenthaltstitel nicht gefällt werden. Um den rechtmäßigen Aufenthalt nachweisen zu können, wurden deshalb für den vorübergehenden Gebrauch formlose Fiktionsbescheinigungen ausgestellt. Das Ausländeramt weist aber ausdrücklich darauf hin, dass mit diesem Dokument eine Reise außerhalb Deutschlands nicht möglich ist.
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Für Betroffene, die eine konkrete Reise geplant haben, gibt es deshalb die Möglichkeit, vom 29. Juni bis 3. Juli eine formelle Fiktionsbescheinigung zu beantragen, die schon am Folgetag abgeholt werden kann. Bei der persönlichen Vorsprache in der Zentrale der Ausländerbehörde im Averdunk-Zentrum auf der Königstraße 63-65 ist aber in jedem Fall die Reisebestätigung und die formlose Fiktionsbescheinigung vorzulegen.
Ausländeramt in Duisburg stuft Autoreisen ins Heimatland als äußerst problematisch ein
Unabhängig davon werden Autoreisen ins Heimatland auf Grund der Corona-Pandemie als äußerst problematisch eingestuft. Es ist fraglich, ob eine Durchreise von Drittstaatsangehörigen durch EU Länder überhaupt möglich sein wird. Zudem gelten für die Länder unterschiedliche Quarantäneregelungen, die es zu beachten gibt.
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