Duisburg. Nach einer Anfrage unserer Redaktion zum Visum für Roman Lewandowskis Ehefrau Nazanin Jajarmzadef stimmt das Ausländeramt der Erteilung zu.

Warum wird Roman Lewandowski vorgeworfen, er habe falsche Angaben gemacht? Warum wird der Familiennachzug seiner Frau verweigert? Das fragte die Redaktion das Duisburger Ausländeramt. Das lenkte daraufhin ein: „Der Botschaft wurde mitgeteilt, dass die abschließende Stellungnahme zunächst zurückgestellt wird, da weitere Prüfungen zu erfolgen haben“, teilte Stadtsprecher Jörn Esser mit. Die Behörde kündigt an, weitere Bestätigungen einzubeziehen. Schon wenige Tage später die für das Paar erlösende Nachricht von der Behörde: „Die Prüfung ist abgeschlossen. Wir werden der Erteilung des Visums zustimmen.“

Ausländeramt Duisburg: Ermessen zugunsten des Paares verschoben

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Zuvor hatte Roman Lewandowski erneut detailliert dargelegt, wie er sich die Betreuung des Sohnes mit der Mutter teilt. Von der Uni Köln lässt er sich bestätigen, dass er dort vor dem Abschluss ein berufsbegleitendes Studium absolviert, vom Arbeitgeber, dass er danach in Vollzeit arbeiten kann und ein höheres Einkommen erzielt. Damit könne sich „das Ermessen hinsichtlich einer möglichen Entscheidung zu seinen Gunsten verschieben“, so das Ausländeramt.

Gleichwohl bleibt die Behörde bei ihrer Auslegung des Aufenthaltsgesetzes: Es sei dabei von Bedeutung, dass der Sohn die von der Mutter beantragten Leistungen zum Lebensunterhalt beziehe. Denn obwohl der Vater seinen Sohn zur Hälfte betreue, komme er „seiner Unterhaltsverpflichtung nicht ausreichend nach“, befindet die Behörde: „Es kommt nicht darauf an, ob Herr Lewandowski diese Leistungen persönlich erhält, sondern entscheidend ist, ob unterhaltsberechtigte Familienangehörige diese Leistungen in Anspruch nehmen müssen, weil Unterhaltsleistungen nicht ausreichen.“

Botschaft in Teheran muss nun erneut entscheiden

Das Paar hofft nun, dass die Botschaft nun der Beschwerde gegen die Ablehnung stattgibt und Nazanin Jajarmizadeh die Einreiseerlaubnis bald erteilt. „Die letztliche Entscheidung wird von der deutschen Auslandsvertretung getroffen“, erklärt das Ausländeramt. Dessen Zustimmung zur Visumserteilung ist aber entscheidend – das hat die Botschaft in der Begründung für die Ablehnung deutlich gemacht. Sollte auch das Beschwerdeverfahren nicht das erhoffte Ende haben, bleibt dem Paar nur noch eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin.