Duisburg. Acht Monate lang wird vor dem Landgericht Duisburg verhandelt. Vom Vorwurf, 5,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben, bleibt nicht viel.

Der Prozess gegen einen 45-jährigen Duisburger und einen 43-jährigen Niederländer hat sich nicht sonderlich von vielen ähnlichen Steuer-Verfahren vor dem Landgericht Duisburg unterschieden: Die in der Anklage genannte Schadenssumme war gewaltig, die Beweislage schwierig und das Verfahren dauerte sehr lange. Die im Urteil festgestellte Schadenssumme fiel deutlich geringer aus, die Strafen waren dafür milde.

Als Geschäftsführer zweier Firmen in Duisburg und Leichlingen sollte der Duisburger dem Fiskus laut Anklage 2009 und 2010 rund 5,5 Milionen Euro vorenthalten haben. In der verwickelten Lieferkette innereuropäischer Metallhandelsgeschäfte hätte der Angeklagte zuletzt Umsatzsteuer entrichten müssen. Das tat er aber nicht.

Beide Angeklagte kamen mit Bewährungsstrafen davon

Spät im Verfahren, das bereits im November 2019 begonnen hatte und sich über 20 Verhandlungstage erstreckte, hatte der 45-Jährige ein Geständnis abgelegt. Allerdings räumte er nur einen kleinen Teil der Anklage ein. Und mehr war ihm am Ende, trotz hartnäckiger Bemühungen der Wirtschaftsstrafkammer, nicht zu beweisen. Im Urteil lag der festgestellte Schaden deutlich unter einer Million Euro. Da die Taten bereits sehr lange zurück lagen und der Duisburger einen Teil der Steuerschuld beglichen hat, kam er mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon.

Der Mitangeklagte hatte zu Beginn des Prozesses gefehlt. Die Kammer startete die Hauptverhandlung ohne ihn. Nachdem der 43-Jährige sich später doch nach Duisburg bequemte, musste ein Teil der Beweisaufnahme wiederholt werden.

Kurioserweise war das Verfahren gegen den Niederländer nie abgetrennt worden. Der sollte laut Anklage Anstifter der Steuerhinterziehung gewesen sein. Verurteilt werden konnte er nur wegen Beihilfe: Die Vollstreckung einer Haftstrafe von 17 Monaten wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

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