Duisburg. Bei Metallgeschäften mit niederländischen Firmen soll ein Duisburger 5,5 Millionen Euro Umsatzsteuer hinterzogen haben. Nun steht er vor Gericht.

Wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung steht ein inzwischen in Bocholt lebender 45-jähriger Mann vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. In den Jahren 2009 und 2010 soll er als Inhaber einer Firma in Duisburg und als Geschäftsführer eines weiteren Unternehmens in Leichlingen den Finanzämtern rund 5,5 Millionen Euro Umsatzsteuer vorenthalten haben.

Die Anklage wirft ihm vor, Schrott- und Metallgeschäfte mit Firmen in den Niederlanden gemacht zu haben. Auf deutscher Seite soll er eine Reihe von Unternehmen, unter anderem in Duisburg und Krefeld, beliefert haben. Dabei soll er innerhalb eines Zeitraums von nicht viel mehr als einem Jahr zwar einen Umsatz von fast 30 Millionen Euro erzielt haben. Die nötigen Umsatzsteuererklärungen beziehungsweise entsprechende Voranmeldungen soll er allerdings bewusst unterlassen haben.

Steuerhinterziehung: Ein echtes Geständnis gab es im Vorfeld nicht

Der bislang nur auf anderem Sektor vorbestrafte Angeklagte hatte im Vorfeld des Verfahrens zwar zugegeben, keine entsprechenden Umsatzsteuererklärungen gemacht zu haben. Den Vorsatz dazu räumte er bislang allerdings nicht ein. Hinter den Geschäften sollen Dritte gesteckt haben, die ihm nur ab und zu etwas für seine Unterschriften zukommen ließen.

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Im Falle eines frühzeitigen Geständnisses im Sinne der Anklage sowie Angaben, die über seinen eigenen Tatbeitrag hinausgehen, könnte der 45-Jährige am Ende mit einer Bewährungsstrafe davon kommen. Die Kammer hatte bei einem Vorgespräch im September, dessen Protokoll zu Prozessbeginn verlesen wurde, entsprechende Signale ausgesandt.

Mitangeklagter blieb Verfahren am ersten Tag fern

Ein 43-jähriger Niederländer soll laut Anklage Anstifter der schwerwiegendsten Taten gewesen sein. Doch der Mitangeklagte erschien nicht zum Verfahrensauftakt. Ungewöhnlich: Die Kammer begann den Prozess ohne ihn. Offenbar hat das Gericht die Hoffnung, dass der Mitangeklagte sich an einem der nächsten Verhandlungstage doch noch zur Anreise aus den Niederlanden erscheint. In diesem Fall müssten einige Teile der Verhandlung allerdings noch einmal wiederholt werden. Verweigert der 43-Jährige weiter den Prozess, könnte sein Verfahren allerdings abgetrennt werden.

Bis Ende des Jahres sind 13 weitere Verhandlungstermine geplant. Das ist der Komplexität der Sache ebenso geschuldet wie dem Umstand, dass der 45-jährige Angeklagte Gesundheitsprobleme hat und möglicherweise nur stundenweise verhandelt werden kann.