Duisburg. Ein Duisburger (46) steht vor dem Landgericht. Er soll an zwei aufeinander folgenden Tagen denselben Mann in dessen Wohnung beraubt haben.

Für einen 46-jährigen Duisburger geht es bei einem Prozess vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz um sehr viel. Denn zusätzlich zu einer Freiheitsstrafe wegen Raub, Bedrohung und Diebstahl droht dem bereits erheblich vorbestraften Mann auch die anschließende, zeitlich unbefristete Sicherungsverwahrung im Gefängnis.

Am 1. und 2. Mai 2018 soll er zweimal denselben Mann in dessen Wohnung in Neuenkamp beraubt haben. Bei der ersten Tat soll er den Geschädigten auf ein Bett geschubst und ein Tablett und ein Handy mitgenommen haben. Tags darauf soll er dem Mann den Arm umgedreht, ihn durchsucht und 120 Euro erbeutet haben. Die Anklage wirft ihm außerdem vor, zwei Zeugen bedroht zu haben und einem Mann im Kantpark 600 Euro gestohlen zu haben.

Angeklagter: Raub sei nur ein Streit unter Freunden gewesen

Der Angeklagte berichtete zu Prozessbeginn von schweren Schicksalsschlägen, die nach der letzten Haftentlassung 2017 zu einem „Rückfall in die Sucht und zu schlechten alten Gewohnheiten führten“. Die schwerwiegendsten Vorwürfe räumte der 46-Jährige zum Teil ein. Allerdings habe es sich nicht wirklich um Raub gehandelt.

„Mein Mandant kennt den Geschädigten der beiden als Raub angeklagten Taten seit 30 Jahren“, so der Verteidiger. „Er war derjenige, der noch einen Job hatte und Geld verdiente. Deshalb hat er seinen Bekannten finanziell unterstützt.“ Während der Angeklagte geglaubt habe, der Freund decke nur seinen Drogenbedarf, habe der von dem Geld Luxusartikel wie Laptop und Smartphone gekauft: „Darüber kam es zum Streit.“

Ob das Verfahren, wie ursprünglich geplant, bereits am 28. April abgeschlossen werden kann, scheint fraglich. Während der Angeklagte das verweigert hatte, stimmte er nun einer Untersuchung durch einen psychiatrischen Sachverständigen zu.