Duisburg. Beim Auftakt eines Drogen-Prozesses in Duisburg gegen acht Angeklagte gab es Abstandsprobleme. Nun wurden daraus zwei Prozesse.
In Zeiten der Pandemie und der Sicherheitsabstände ein Verfahren mit acht Angeklagten zu führen, die allesamt in Haft sitzen, deshalb von 16 Wachtmeistern bewacht werden müssen und von 16 Anwälten verteidigt werden, ist nahezu ein Ding der Unmöglichkeit. Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts am König-Heinrich-Platz macht deshalb aus einem Verfahren nun zwei.
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Die Anklage wirft sieben Männern und einer Frau Drogenhandel vor. Zwischen Juni 2016 und Juli 2019 sollen die 21 bis 28 Jahre alten Angeklagten in unterschiedlicher Beteiligung mit insgesamt 27 Kilo Marihuana gehandelt haben. Dreh- und Angelpunkt des kriminellen Unternehmens sollen zwei Trinkhallen in Meiderich gewesen sein.
Gericht: Aufwand für die Beweisaufnahme verdoppelt sich
Die Anklage war vor zwei Wochen im Schwurgerichtssaal des Landgerichts verlesen worden. Er bot, unter Nutzung der sonst für Zuschauer vorgesehenen Holzbänke, als einziger Raum die Möglichkeit, die nötigen Virus-Schutzabstände einzuhalten.
Am zweiten Verhandlungstag reichte ein gewöhnlicher Verhandlungssaal: Dort saßen nur noch vier Angeklagte nebst Verteidigern und acht Wachtmeistern. Das Verfahren gegen die vier anderen Angeklagten wurde abgetrennt und wird am kommenden Montag fortgesetzt. Die Aktion entschärft zwar das coronabedingte Platzproblem, verdoppelt dafür aber den Aufwand des Gerichts. Denn die Beweise müssen natürlich in jedem Verfahren für sich erhoben werden.