Duisburg. Ein Paar aus Duisburg steht vor Gericht. Er soll einem 14 Monate alten Kind den Arm gebrochen haben. Zum Arzt ging die Mutter erst nach Wochen.
Wegen Misshandlung Schutzbefohlener steht ein Paar aus Obermeiderich vor dem Amtsgericht. Die Anklage macht fassungslos: Als er mit dem Kind kurz alleine war, soll der 31-jährige Angeklagte der 14 Monate alten Tochter seiner Lebensgefährtin den linken Unterarm gebrochen haben. Erst nach energischer Intervention einer Mitarbeiterin der Familienhilfe ging die 28-Jährige schließlich mit dem Kind ins Krankenhaus. Das war mehr als zwei Wochen später.
Die Ärzte diagnostizierten am 10. Juni 2016 einen Bruch von Elle und Speiche. Der Arm des kleinen Mädchens wuchs inzwischen schon wieder zusammen. Allerdings schief. Die Mediziner stellten eine deutliche Fehlstellung fest.
31-Jähriger bestreitet Vorwurf und kann sich Verletzung nicht erklären
„Ich war höchstens zehn Minuten mit dem Kind alleine“, erinnert sich der Angeklagte an den mutmaßlichen Tattag, den 24. Mai. Es habe nichts Auffälliges gegeben. Allerdings sei ihm einen Tag später aufgefallen, dass das Mädchen eine Beule am Arm hatte. „Ich habe meine Verlobte gebeten, mit dem Kind zum Arzt zu gehen.“ Er, selbst Vater eines sechsjährigen Jungen, sei in den folgenden Wochen aber vor allem mit einer neuen Arbeitsstelle ausgelastet gewesen.
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„Ich hatte Angst zum Arzt zu gehen“, so die 28-Jährige. Schließlich sei ihr schon einmal ein Kind weggenommen worden. Der Junge lebe nun in einer Pflegefamilie. In der selben Pflegefamilie, in der nun auch seine Schwester ein vorläufiges Zuhause gefunden hat. Die Angeklagte berichtete von psychischen Problemen: „Bei mir wurden inzwischen eine Persönlichkeitsstörung und ein Borderline-Syndrom festgestellt.“ Sie habe die Frau von der Familienhilfe, die mehrfach wöchentlich vorbei schaute, immer wieder vertröstet.
Angeklagte entlastet ihren Verlobten
Zeugin bestätigt Gerichtsmediziner
Eine Mitarbeiterin der Familienhilfe bestätigte die Einschätzung des Gerichtsmediziners: „Das Kind ist nicht normal gekrabbelt“, berichtete sie im Zeugenstand. „Es hat seinen linken Arm nicht benutzt.“
Die Angeklagte habe ihr zudem berichtet, dass das Mädchen zu weinen beginne, wenn sie dessen Arm anfasse. Die 28-Jährige habe ihr vorgelogen, deshalb schon beim Arzt gewesen zu sein.
Erst nachdem der Angeklagten angedroht worden sei, das Jugendamt würde das Kind nötigenfalls in Gewahrsam nehmen, sei die Mutter mit der Kleinen zum Krankenhaus gefahren.
Von dem gravierenden Vorwurf, er habe dem Kind den Arm gebrochen, entlastete die 28-Jährige ihren Lebensgefährten allerdings: „Ich bin beim gemeinsamen Baden mit dem Kind in der Wanne ausgerutscht.“ Allerdings habe sie nicht geglaubt, dass die Verletzung so schwer gewesen sei. „Sie hat kurz geweint, war danach aber ganz normal“, behauptet die Angeklagte.
Ein Rechtsmediziner hielt die Ursache der Armverletzung zwar für möglich. Dass der Mutter nichts weiter auffiel, hielt er aber für unmöglich: „Es kann sein, dass das Kind im Ruhezustand nach kurzer Zeit keine Schmerzen mehr hatte. Aber bei Belastung und bestimmten Bewegungen tut so etwas weh.“ Das Kind habe ganz bestimmt nicht normal gespielt oder auf allen Vieren gekrabbelt.
Das Verfahren soll am 10. Juni fortgesetzt werden. Bis dahin soll die Angeklagte, die das bislang verweigert hatte, von einem psychiatrischen Gutachter untersucht werden.