Duisburg. Ein in Duisburg lebender Iraner (57) soll gegen das Ausländerrecht verstoßen haben. Doch bei der Aufklärung müssen nun Experten gefragt werden.
Wegen Verstoßes gegen das Ausländerrecht steht ein in Hochfeld lebender Iraner vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seit vier Jahren die Auflage ignoriert zu haben, sich bei den Behörden seines Herkunftslandes neue Personalpapiere zu besorgen. Doch die Verteidigerin des Mannes, die eine Expertin für Ausländerrecht zu sein scheint, schaffte es, Strafrichterin und Staatsanwalt zu verblüffen.
Im Januar 2016 war der Angeklagte als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Doch während sein Sohn, der ebenso wie der Vater angab, in seiner Heimat politisch verfolgt zu sein, als Asylbewerber anerkannt wurde, lehnte die Behörde das Ansinnen des Vaters ab, in Deutschland bleiben zu dürfen. Abgeschoben wurde er aber nicht. „Mein Mandant stellt sich regelmäßig beim Ausländeramt vor“, erklärte die Anwältin des 57-Jährigen. Ebenso regelmäßig werde die Ausweisung wegen der damit verbundenen Lebensgefahr für den Angeklagten ausgesetzt, die Duldung verlängert.
Anwältin glaubt nicht, dass man den Angeklagten zu einer Lüge zwingen dürfe
Dass das Ausländeramt Duisburg dem 57-Jährigen nun vorwerfe, er sei seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, kann die Anwältin nicht nachvollziehen. „Um an einen neuen Pass oder entsprechende Ersatzpapiere zu kommen, müsste der Angeklagte zur iranischen Botschaft“, referierte die junge Juristin. Doch die würden ihm nur ausgehändigt, wenn er unterschreibe, freiwillig in den Iran zurückkehren zu wollen.
„Genau das will der Angeklagte aber doch gar nicht“, erklärte die Verteidigerin. Dass der 57-Jährige eine Lüge unterschreiben müsste, um einer Strafe in Deutschland zu entgehen, hält die Anwältin für ein Unding. „Ich glaube, dass so etwas unzumutbar ist.“
Zeugin des Ausländeramtes konnte zentrale Frage nicht beantworten
Die übrigen Juristen im Saal konnten die Ausführungen nur überrascht zur Kenntnis nehmen. Eine Mitarbeiterin des Ausländeramtes Duisburg, welches das Strafverfahren angestoßen hatte, brachte Strafrichterin und Staatsanwalt nicht weiter. „Ich weiß nicht, welche Papiere man da braucht“, beantwortete die Zeugin die Frage nach der Praxis der iranischen Botschaft.
Der Staatsanwalt hatte Zweifel, ob man von der iranischen Botschaft in dieser Hinsicht eine verwertbare Auskunft erhalten könne. Die Richterin setzte das Verfahren aus und will bis zu einem neuen Termin nun das Auswärtige Amt kontaktieren, um dort Aufklärung zu erhalten.