Duisburg. In Duisburg bleiben Freibäder wegen Corona bis Juni geschlossen. So sollen die Corona-Auflagen im Wasser und auf Liegewiesen umgesetzt werden.
Während in manchen Freibädern in den Nachbarstädten die Schwimmer schon ihre Bahnen ziehen können, müssen sich die Duisburger noch weiter gedulden. Weder die städtischen Freibäder noch das Freibad Wolfssee oder das Freibad Großenbaum werden am 30. Mai öffnen.
„Wir haben es noch nicht geschafft, alle Vorschriften umzusetzen“, sagt Frank Skrube, Vorsitzender des DJK SV Poseidon, dem Trägerverein des Freibads Wolfssee. „Vor dem 10. Juni werden die Bäder noch nicht öffnen können.“ Jedes Bad muss ein individuelles Konzept vorlegen, wie alle Vorgaben der Coronaschutzverordnung eingehalten werden können.
Maximal 800 Besucher gleichzeitig im Freibad Wolfssee in Duisburg erlaubt
Probleme bereiten Frank Skrube vor allem die Zugangsbeschränkungen. Im Freibad Wolfssee dürfen durch die aktuellen Verordnungen höchstens 800 Gäste gleichzeitig das Bad besuchen. Das entspräche knapp 40 Quadratmeter pro Person. Darin enthalten sind Liegefläche und Zugangswege. „An warmen Ferientagen oder an Wochenenden haben wir sonst um die 4000 Badegäste“, sagt Skrube. „Manchmal sogar noch weit mehr.“
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Um die Abstandsregeln einzuhalten, muss die Liegeflächen in Parzellen aufgeteilt werden. „Im besten Fall können die Parzellen, die wir entweder mit Fähnchen oder tatsächlich mit Sprühfarbe auf dem Rasen markieren werden, dann im Vorfeld online gebucht werden“, stellt sich Skrube vor. „Dann sieht man auch online, wann das Bad voll ist.“
Freibad Großenbaum und Wolfssee wollen am 10. Juni öffnen
Um die Vorgehensweise umzusetzen, hat Frank Skrube mehrere Betreiber von Online-Ticketsystemen kontaktiert. „Ich hoffe, dass wir uns am Freitag mit einem Betreiber einigen können.“ Bis das System dann installiert ist und in Betrieb gehen kann und auch alle anderen Vorschriften umgesetzt sind, wird es aber noch eine Weile dauern, so Skrube: „Wir hoffen, dass wir am 10. Juni sowohl das Freibad Wolfssee als auch das Freibad Großenbaum endlich öffnen können.“
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Neben den zusätzlichen finanziellen Belastungen müssen auch noch weitere Mitarbeiter beschäftigt und geschult werden. „Die Zulassungen unserer Wasseraufsicht laufen Ende des Monats aus. Da aber auch alle Hallenbäder geschlossen sind, konnten wir noch nicht nachschulen. Das holen wir jetzt noch schnell nach“, berichtet Skrube. „Außerdem brauchen wir noch zusätzliche Reinigungskräfte für die häufigeren Reinigungen der Toiletten und weiteres Ordnungspersonal, das die Einhaltung der Abstände kontrolliert.“
Stadt Duisburg: Freibäder bleiben an Pfingsten geschlossen
Auch die städtischen Freibäder bleiben an Pfingsten und danach noch geschlossen. Wann sie öffnen, steht noch nicht fest. Die Stadt geht davon aus, „dass dies im Laufe des Junis der Fall sein wird“, sagt Sprecherin Susanne Stölting auf Anfrage der Redaktion. Für jedes Bad muss ein individuelles Konzept erstellt werden, damit die Vorgaben der Coronaschutzverordnung eingehalten werden.
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Nach deren Vorgaben dürfen Freibäder zwar schon seit dem 20. Mai öffnen – sofern sie die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten. Die Stadt hat sich „im Hinblick auf das Infektionsgeschehen“ dazu entschieden, länger zu warten; bei den nicht-städtischen Bädern entscheiden deren Betreiber über die Öffnung.
Corona-Mindestabstand gilt auch auf Liegewiese und im Wasser
Die Vorgaben der Coronaschutzverordnung sehen zum Beispiel vor, dass pro zehn Quadratmeter Fläche ein Gast eingelassen werden darf. Und auch beim Sonnen und Baden gilt das Kontaktverbot, das einen Mindestabstand von 1,5 Metern zum nächsten Freibadbesucher vorschreibt, der nicht aus demselben oder einem weiteren Haushalt stammt. Die Freibäder müssen dazu entsprechende organisatorische und räumliche Maßnahmen ergreifen.
Auch wenn es im Juni heißen sollte „Wasser marsch“, müssen sich Freibadbesucher also auf gravierende Änderungen im Vergleich zum gewohnten Badespaß einstellen. Dazu gehört auch: Handtücher, Badeschuhe, Schwimmnudeln und andere Utensilien müssen Badegäste selber mitbringen – der Verleih ist nicht gestattet.