Duisburg. Ohne Voranmeldung und Mundschutz stand ein Stadtwerke-Mitarbeiter vor der Tür eines Ehepaars in Duisburg-Bergheim. Versorger reagiert auf Kritik.
Arno Fischer und seine Frau haben sich über die Duisburger Stadtwerke geärgert. Vor knapp einer Woche schellte es morgens um 9 Uhr. Vor der Tür stand ein Mann im Monteuranzug der Stadtwerke Duisburg und verlangte Einlass, um den Gaszähler auszutauschen. „Ohne Vorankündigung und ohne Schutzmaske“, so Fischer. „Und genau deshalb haben wir ihn nicht herein gelassen, obwohl ein Werkswagen der Stadtwerke vor dem Haus geparkt war.“
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Einerseits werde in den Medien immer wieder vor Personen gewarnt, die unter dem Vorwand Mitarbeiter der Stadtwerke zu sein, „insbesondere ältere Menschen täuschen und bestehlen“, so der Bergheimer. Und eine Überprüfung der Identität des Monteurs an der Tür sei trotz eines Ausweises kaum möglich.
Duisburger Ehepaar: „Ohne Schutzmaßnahmen lassen wir niemand ins Haus“
„Andererseits können wir im Alter von 77 und 69 Jahren mit Vorerkrankungen zur Zeit ohne Schutzmaßnahmen niemand in unser Haus lassen“, so Fischer. „Der hinterlassene Zettel für eine neue Terminvereinbarung scheint aber zutreffend von Netze Duisburg zu sein, denn die Telefonnummern stimmen. Wir fragen uns aber, warum insbesondere während der Corona-Pandemie die Stadtwerke Duisburg nicht eine vorherige Terminvereinbarung durchführen und ihre Monteure ohne Schutzmasken zu den Kunden schicken.“
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Felix zur Nieden, Sprecher von Netze Duisburg, bestätigt auf Nachfrage der Redaktion, dass es sich um einen Stadtwerke-Mitarbeiter gehandelt hat. „Wir bedauern den offenbar nicht angekündigten Besuch und haben vollstes Verständnis, dass der Monteur nicht hereingelassen wurde“, so der Sprecher. Selbstverständlich könne Arno Fischer nun einen individuellen Termin vereinbaren.
Stadtwerke Duisburg: Es gibt klare Vorschriften für Hausbesuche
Was die Schutzmaßnahmen betrifft, gebe es klare Vorschriften für die Abfolge von Hausbesuchen. Darüber seien alle Monteure im Außendienst unterrichtet worden seien, um in Corona-Zeiten ein Infektionsrisiko zu minimieren. „Es gibt Desinfektionsmittel und eine entsprechende Schutzausrüstung, wozu selbstverständlich auch Mund-Nasen-Bedeckung gehören. Diese müssen allerdings nur getragen werden, wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann oder der Kunde es unabhängig davon ausdrücklich wünscht“, so zur Nieden. „Und Im Fahrzeug ist ein Mund-Nasen-Schutz auch nur dann Pflicht, wenn ein Monteur nicht alleine unterwegs ist.“