Duisburg. Die Stadt hat zur Durchsetzung der Coronaschutzverordnung erst drei Verstöße gegen die Maskenpflicht geahndet. Sanktionen im ÖPNV? Fehlanzeige.
Das Ordnungsamt in Duisburg hat nach Angaben des Stadtsprechers Peter Hilbrands bisher erst drei Verwarnungsgelder in Höhe von je 50 Euro wegen Verstößen gegen die seit dem 27. April geltende Maskenpflicht ausgesprochen – und noch keine im ÖPNV. Zum Vergleich: Zuletzt hatte es laut Stadt 2100 Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung gegeben (Stand: Dienstag, 5. Mai), mehrheitlich gegen das Kontaktverbot, die ein Bußgeld von jeweils 200 Euro zur Folge haben. Die Zahlen werfen die Frage auf, wie intensiv und strikt die Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht vor allem im Nahverkehr sind.
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Diese finden, so Hilbrands, im Rahmen der täglichen Präsenz im gesamten Stadtgebiet statt. „Dazu gehören auch die Haltestellen“, so der Stadtsprecher. „In Bussen und Bahnen wird zudem auf Grund konkreter Beschwerden kontrolliert.“ Dies sei bisher aufgrund der Beschwerdelage noch nicht geschehen. Schwerpunkte hinsichtlich der Verstöße in der Stadt gebe es nicht.
Stadt Duisburg: Keine Schwerpunkte hinsichtlich der Verstöße gegen die Maskenpflicht
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Allerdings: „Wenn sich diesbezüglich im Bereich des ÖPNV Problem-Hotspots abzeichnen, muss gemeinsam an einer Strategie zur Intensivierung entsprechender Kontrollen gearbeitet werden“, so Hilbrands. „Denkbar sind hier Schwerpunkteinsätze des SAD, auch in Zusammenarbeit mit DVG und Polizei.“ Zuletzt ist die Redaktion von regelmäßigen ÖPNV-Nutzern auf wiederholte Verstöße gegen die Maskenpflicht in Bahnen, aber auch an Haltestellen aufmerksam gemacht worden.
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Hilbrands betont, dass der städtische Außendienst (SAD) in den vergangenen rund zwei Wochen viele Personen auf die Einhaltung der Maskenpflicht hingewiesen habe. Diese seien den Aufforderungen der Mitarbeiter grundsätzlich nachgekommen.
Sollte ein Ordnungswidrigkeitenverfahren bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht eingeleitet werden, wird laut Hilbrands ein Betrag von 100 Euro zuzüglich Gebühren und Auslagen festgesetzt.