Duisburg. Die Zahl der vom Ordnungsamt geahndeten Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung steigt weiter stark. Bußgelder drohen auch auf Spielplätzen.
Der städtische Außendienst (SAD) muss bei seinen Corona-Kontrollen weiterhin viele Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung ahnden. Zwischen dem 29. April und dem 6. Mai erhöhte sich deren Zahl von 1500 auf etwa 2100 (Stand: Dienstag, 5. Mai).
„Bei den Verstößen handelt es sich mehrheitlich um solche gegen das Kontaktverbot“, sagte Stadtsprecher Max Böttner. In solchen Fällen leitet die Stadt Bußgeldverfahren ein, jeder Beteiligte muss 200 Euro zahlen. Das gilt seit Donnerstag auch für Verstöße auf Spielplätzen, wo die erwachsenen Begleiter der Kinder anderthalb Meter Abstand voneinander halten sollen.
Der SAD überprüft stichpunktartig auch, ob die Coronaschutzverordnung in Betrieben eingehalten wird – seit Montag auch in Friseursalons. Verstöße gegen die Hygieneregeln durch Friseure seien den Ordnungshütern bis Dienstag nicht aufgefallen, so Böttner. Beschwerden habe es ebenfalls nicht gegeben. (pw)
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