Duisburg. Mit einer Axt und Machete sollen zwei Männer in Duisburg ihren Kontrahenten übel zugerichtet haben. Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe.

Diese blutige Tat hat für Schlagzeilen gesorgt: Ein 34-jähriger Mann soll nichts Böses geahnt haben, als er Abend des 23. Oktober 2019 in einer Spielhalle saß. Zwei junge Männer sollen sofort mit einer Axt zugeschlagen haben, als sie das Lokal betraten. Nur Sekunden später sollen sie den Geschädigten schwer verletzt zurück gelassen haben. Wegen versuchten Mordes müssen sich die beiden 20 und 27 Jahre alten Angeklagten nun vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz verantworten.

Die Anklage geht davon aus, dass die beiden Männer heimtückisch handelten, als sie den an einem Spielautomaten sitzenden 34-Jährigen ohne Vorwarnung attackierten. Die Schläge gegen Kopf und Rücken sollen dem Geschädigten schwere Schäden zugefügt haben: Der Kiefer soll aus seiner natürlichen Position gerissen worden sein, die Haut wurde an mehreren Stellen des Schädels vom Knochen abgetrennt.

Duisburg: Staatsanwaltschaft geht von Tötungsvorsatz aus

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten zumindest mit einem bedingten Tötungsvorsatz handelten. Und die beiden jungen Männer sollen angenommen haben, dass der Geschädigte bereits tödlich verletzt gewesen sei, als sie den Schwerverletzten blutüberströmt liegen ließen und vor den Augen entsetzter Zeugen die Spielhalle an der Krefelder Straße in Hochemmerich wieder verließen.

Bereits einen Tag später wurden die Angeklagten festgenommen, sie sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Da einer der Männer zur Tatzeit noch Heranwachsender war, findet das Verfahren vor einer Jugendkammer statt, die als Schwurgericht verhandelt.

Angriff in Spielhalle: Der Hintergrund der Tat ist bislang unklar

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Der Hintergrund der Tat ist bislang unklar. Nur so viel war zu Beginn des Prozesses zu vernehmen: Es soll bereits im Vorfeld des blutigen Angriffes zu Streitigkeiten zwischen den Angeklagten und dem Geschädigten gekommen sein. Es soll schon einmal zu Handgreiflichkeiten gekommen sein, die möglicherweise vom Geschädigten ausgingen.

Aus Termingründen kam der Prozess am ersten Verhandlungstag nicht über die Verlesung der Anklageschrift hinaus. Die Verteidiger der Angeklagten stellten eine Einlassung ihrer Mandanten bei der Fortsetzung am 12. Mai in Aussicht. Insgesamt sind vier weitere Sitzungstage geplant.

Jugendgerichtshilfe verzögerte Prozessbeginn

Da einer der Angeklagten unter 21 ist, hatte die Kammer auch einen Vertreter der Jugendgerichtshilfe bestellt. Doch es erschien zunächst niemand. Aus dem Beratungszimmer wurde viel telefoniert.

Mit einer Stunde Verspätung erschien dann endlich eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Sie entschuldigte sich mir der Erkrankung einer Kollegin. Der Vorsitzende gab zu, dass ihn das gar nicht amüsiere. „Wenn so etwas noch einmal vorkommt, brumme ich die Kosten für den Verhandlungstag der Jugendgerichtshilfe auf“, mahnte er.