Duisburg. Nazanin Jajarmizadeh und Roman Lewandowski haben 2018 geheiratet. Das Duisburger Ausländeramt blockierte jedoch das Visum für die Iranerin.
Die Hochzeit von Nazanin Jajarmizadeh und Roman Lewandowski im November 2018 sollte der Beginn eines gemeinsamen Lebens sein. Doch das Ausländeramt der Stadt Duisburg blockierte die Erteilung des Visums für die Iranerin Jajarmizadeh. Lewandowski habe falsche Angaben über den Bezug von Sozialleistungen gemacht, die Motivation der Einreise seiner Frau sei „ein Zuzug ins deutsche Sozialsystem“, warf die Behörde dem Paar vor. „Die Vorwürfe sind falsch, ich habe sie widerlegt und alle geforderten Belege beigebracht“, sagt der 30-Jährige.
Heiratsantrag per Whatsapp-Video
Die Geschichte des Paares beginnt vor zwei Jahren. Lewandowski, damals Student der Orientalistik, besucht auf einer von vielen Reisen nach Vorderasien den Iran. In Teheran lernt er die Anglistin Nazanin kennen. Beide kommen sich näher, verabreden ein Wiedersehen im Sommer in Georgien. „Aus einer Urlaubsbekanntschaft wurde eine Beziehung“, berichtet der Hochfelder. Bald mündet die Fernbeziehung in einen Heiratsantrag – per Whatsapp. Beide beschließen, im November 2018 in Istanbul zu heiraten. „Die Gesetze sind dort relativ liberal“, erklärt Lewandowski diese Entscheidung. „Aber es gibt leider keine Liste der Papiere, die man braucht.“
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Zunächst schien jedoch alles den gewünschten Gang zu gehen. Nach dem Visumsantrag zum Zweck der Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft in Teheran im April 2019 forderte das Duisburger Ausländeramt Roman Lewandowski auf, Nachweise über seine „persönlichen Verhältnisse“ beizubringen. Der 30-Jährige, mittlerweile als Sozialarbeiter in Festanstellung mit 25 Wochenstunden beim Träger Lebenswelt e.V. beschäftigt, bestätigt der Behörde am 13. Mai, dass er keine Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII bezieht und mit seinem Einkommen zunächst für den Lebensunterhalt seiner Frau aufkommen kann. Der Visumerteilung schien damit nichts im Wege zu stehen, war sein Eindruck: „Die Sachbearbeiterin wünschte mir noch viel Glück mit meiner Frau.“
Vater betont: Erfülle Unterhaltspflicht für den Sohn
Doch daraus sollte nichts werden. Der Grund ist der Sohn, den der Duisburger aus einer vorherigen Beziehung hat. Der Sechsjährige lebt in Mülheim bei seiner Mutter, die das alleinige Sorgerecht hat. Seiner Unterhaltspflicht kommt der Vater nicht durch Zahlungen, sondern durch regelmäßige Betreuung nach. „Eine Bestätigung der Mutter, dass ich dabei auch für Kleidung, Essen und Spielsachen aufkomme, habe ich vorgelegt. Die Bestätigung der Unterhaltsvorschuss-Kasse in Mülheim, das keine Leistungen erforderlich waren, liegt der Ausländerbehörde seit langem vor.“
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Dennoch lehnte die Botschaft die Erteilung des Visums im vergangenen September ab. „Wahrheitsgemäße Angaben wurden nachweislich nicht durch Ihren Ehegatten erbracht“, teilte die Botschaft Nazanin Jajarmizadeh in der Begründung mit. Lewandowski habe verschwiegen, dass sein Sohn über das Jobcenter Mülheim Leistungen nach SGB II beziehe. Das sei zwar der Fall, bestätigt der Duisburger: „Die Mutter bezieht Arbeitslosengeld II, die Bestätigung des Jobcenters habe ich ebenfalls vorgelegt.“ Das ändere aber nichts an der Richtigkeit seiner Angabe, selbst keine Leistungen zu beziehen: „Es trifft mich, dass ich als krimineller Schwindler dargestellt werde.“
Beschwerde gegen Ablehnung des Visums
Der § 27, Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes, auf den sich das Ausländeramt bei seiner Entscheidung beruft, scheint die Auffassung des Duisburgers zu bestätigen: Der Familiennachzug könne versagt werden, heißt es dort, „wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist.“ Das, so der 30-Jährige, sei jedoch nicht der Fall. Den Unterhalt für seinen Sohn bestreite er aus seinem Einkommen, nicht aus öffentlichen Leistungen.
Die Beschwerde gegen die Ablehnung hat der Duisburger seither mit Hilfe seines Anwalts vorangetrieben. Die Botschaft beteiligt für ihr „Remonstrationsverfahren“ erneut das Ausländeramt. Das blieb bei seiner Rechtsauffassung und schickte am 16. April seine „abschließende Stellungnahme“ nach Teheran. „Für weitere Informationen möchte sich Ihre Frau bitte an die Botschaft wenden“, teilt das Amt mit.
Bei dem Paar wuchs die Verzweiflung. Zuletzt sahen sich Roman Lewandowski und Nazanin Jajarmizadeh im März in Istanbul. Sie lebte dort in einem Hotel, wo sie auch arbeiteten konnte. Den Job hat sie durch die Corona-Krise verloren. „Immerhin konnte sie noch vor Beginn der Corona-Krise aus dem Iran ausreisen“, sagt er.