Duisburg. Erst auf Nachfrage unserer Redaktion stellen die Behörden fest, dass sie eine syrische Flüchtlingsfamilie in Duisburg falsch behandelt haben.

Das Ausländeramt hat über Jahre den Familiennachzug von geflüchteten Syrern nach Duisburg blockiert. Erst nach Recherchen dieser Redaktion räumte die Behörde ein, dass sie die Einstellung von Verfahren nicht bemerkt und irrtümlich auf Gerichtsentscheidungen gewartet habe. Die Unterstützer der Familie erheben schwere Vorwürfe gegen das Ausländeramt. Es sei „willkürhaft vorgegangen“, sagt Dr. Rudolf Halstrick, Rechtsanwalt und Notar im Ruhestand: „Die Verfahrensdauer ist blamabel und ein eklatanter Rechtsverstoß.“

Naiem und Mohammad Al-Barmawi wollen nur von hinten fotografiert werden, ihre Namen sind geändert. Der Vater (45) und der Sohn (21) fürchten um das Leben von Mutter Nadia und drei Geschwistern (18, 15 und 10 Jahre alt), die sie im September 2015 bei der Flucht aus Syrien zurückließen. „Unser Leben war in Gefahr, wir standen auf einer Liste der Regierung“, berichtet der Sohn. Die Familie stammt aus Daraa, im Ort zwischen Damaskus und der libanesischen Grenze begann der Aufstand gegen das Assad-Regime.

Ein kleiner Supermarkt, den Naiem Al-Barmawi betrieb, wurde ebenso von Bomben zerstört wie das Haus der Familie. Die Mutter und die jüngeren Geschwister blieben beim unlängst verstorbenen Großvater. „Wir hatten nicht genug Geld für alle, die Flucht war gefährlich“, erklärt der älteste Sohn.

Über die Balkanroute nach Deutschland

Über die Balkanroute kamen beide nach zehn Tagen über die deutsche Grenze, wurden dann weiter verteilt nach Duisburg. Hier waren sie zunächst sieben Monate lang in einer Turnhalle in Meiderich untergebracht, dann vier weitere Monate in einem einstigen Hotel in Neudorf. Seit sie eine Aufenthaltsgenehmigung haben und subsidiären Schutz als Flüchtlinge genießen, leben sie in einer kleinen Wohnung in der Altstadt. Beide genießen den so genannten „subsidiären Schutz“ als Flüchtlinge.

Beide bemühen sich, Fuß zu fassen. Der Vater besucht Sprachkurse und absolviert Berufspraktika. In seinem Beruf als Bäcker oder in der Pflege möchte er vielleicht arbeiten. Mohammad lernt für seinen Traum. „Ich möchte Medizin studieren“, sagt der 21-Jährige. Am Gertrud-Bäumer-Berufskolleg hat er gerade mit tollen Noten das Fachabitur geschafft, wechselt jetzt in die Oberstufe.

Mit einem Asylantrag, den Naiem Al-Bardawi 2016 stellte, begannen die Schwierigkeiten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte den Antrag ab. Der Syrer sei „keiner konkreten, individuellen Bedrohungssituation ausgesetzt“, heißt es in der Begründung. Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, klagte Al-Bardawi erfolgreich gegen die Entscheidung, nun liegt er Fall beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG), wo das BAMF einen Antrag auf Zulassung einer Berufung gestellt hat. Wann darüber entschieden wird, ist ungewiss.

Ausländerbehörde habe Einstellung des Verfahrens nicht bemerkt

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Die Ausländerbehörde nahm das zum Anlass, ihre erforderliche Zustimmung zur Erteilung von Visa für Mutter und Geschwister der Familie zu klären und dem Vater die Aufenthaltserlaubnis zu entziehen. Das es ungeachtet des Asylverfahrens doch beim subsidiären Schutz und damit auch auf dem Anspruch auf Familiennachzug bliebe, wie Dr. Rudolf Halstrick argumentiert, ließ die Behörde nicht gelten. „Vor einem rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens in Münster bleibt die Akte unbearbeitet“, hörte der Jurist bei einem Besuch im Ausländeramt.

Dass offenbar auch ein Strafverfahren gegen den Vater ein weiterer Grund war, erfuhr auch der Anwalt erst durch die Recherche dieser Redaktion. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hatte wegen illegaler Einreise Ermittlungen gegen insgesamt 105.000 Flüchtlinge eingeleitet. Sie seien fast alle „wegen geringer Schuld eingestellt worden“, so ein Sprecher.

Die Einstellung habe die Ausländerbehörde „leider nicht bemerkt“, auch auf die OVG-Entscheidung habe man „irrtümlich gewartet“, erklärt eine Stadtsprecherin nun auf erneute Nachfrage. Auch eine Aufenthaltserlaubnis hätte ausgestellt werden müssen. „Wir bedauern diesen Fehler eines Mitarbeiters und entschuldigen uns ausdrücklich dafür.“

Das Ausländeramt habe umgehend Kontakt zur deutschen Botschaft in Beirut aufgenommen, damit die vor über einem Jahr gestellten Visaanträge bearbeitet werden. „Wir sind erleichtert, dass es nun endlich vorangeht und hoffen, dass alles bald ein glückliches Ende findet“, sagen die Al-Bardawis und ihre Unterstützer.

Kontingente für Familiennachzug

Zum 1. August 2018 hat die Bundesregierung den Familiennachzug von eingeschränkt (subsidiär) Schutzberechtigten neu geordnet. Das Gesetz sieht vor, dass Ehepartner und minderjährige Kinder unter Umständen nachziehen können. Ihre Zahl wird auf 1000 Menschen pro Monat begrenzt.

Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug gib es nicht. Ausschlaggebend für die Entscheidung der Behörden sollen „humanitäre Gründe“ sein, wobei die Dauer der Trennung und das Alter der Kinder eine besondere Rolle spielen. Eine konkrete Gefährdung der Angehörigen im Herkunftsland kann ein weiter Grund sein.