Duisburg. Die Drogen lagerten in einer Garage, mit Hilfe seiner Komplizen versandte er sie per Post: Landgericht Duisburg hat einen 23-Jährigen verurteilt.

Die Polizei in Bayern hatte seit einiger Zeit die Drogengeschäfte einer Bande im Auge, die in großem Stil mit Drogen handelte. Die Ermittlungen führten schließlich auch zu einem 23-jährigen Duisburger.

Das Landgericht am König-Heinrich-Platz verurteilte ihn nun zu sechs Jahren Jugendhaft. Zwischen April 2018 und April 2019 hatte der Angeklagte rund 40 Kilo Marihuana und Amphetamin per Paketpost nach Bayern geschickt.

Spät im Laufe des seit Februar laufenden Verfahrens hatte der Hauptangeklagte doch noch ein Geständnis abgelegt. Beim Jahreswechsel 2016 auf 2017 hatte der von Pyrotechnik faszinierte junge Mann durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk eine Hand verloren. Die körperlichen und vor allem psychischen Folgen versuchte er mit Drogen selbst zu therapieren. Dabei geriet er selbst immer tiefer in den Drogenhandel hinein.

Gericht: „Angeklagter offenbarte erhebliche kriminelle Energie.“

Nicht einmal der Umstand, dass die Polizei die ersten Empfänger der Drogen in Bayern festnahm, konnte den Angeklagten bremsen. Er suchte und fand neue Abnehmer und setzte seinen Versandhandel der besonderen Art fort. „Das zeugt von einer erheblichen kriminellen Energie des Angeklagten“, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Weil die Drogengeschäfte des 23-Jährigen bereits begonnen hatten, als der noch Heranwachsender war, wandte die Kammer Jugendrecht an. „Der Angeklagte kann das als Segen betrachten“, so der Richter.

Zwei Jahre muss der 23-Jährige nun noch in der Zelle einer Jugendstrafanstalt sitzen. Dann darf er in eine geschlossene Therapieeinrichtung umziehen. Mit dem Urteil ordnete die Kammer seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Bewährungschance für sechs Helfershelfer

Sechs Mitangeklagte, die dem Haupttäter bei seinen Drogengeschäften halfen, kamen mit Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren davon. Sie hatten Pakete gepackt, Drogen aus einer als Lagerstätte verwendeten Garage in Rheinhausen geholt, oder Geldpakete, die als Bezahlung ebenfalls mit der Post kamen, in Empfang genommen. Einige von ihnen hatten darüber hinaus selbst – in sehr viel bescheidenerem Umfang – mit Drogen gehandelt.