Duisburg. Wegen Drogenhandels stehen sieben Männer zwischen 22 und 46 Jahren vor dem Landgericht Duisburg. Es geht um rund 100 Kilo Drogen.

Immer häufiger kommen Drogenhändler auf die Idee, größere Mengen illegaler Rauschmittel einfach mit der Post zu verschicken. So soll es auch ein 23-jähriger Mann gemacht haben, der gemeinsam mit sechs Komplizen im Alter zwischen 22 und 46 Jahren vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz steht. Insgesamt geht es um rund 100 Kilo Marihuana, Amphetamin und Kokain, die in Rheinhausen aufgegeben worden sein sollen.

Sturmtief Sabine hatte den Beginn des Verfahrens um drei Stunden verzögert. Und auch dann konnte der Prozess nur mit einem juristischen Trick starten: Denn ausgerechnet die Verteidiger des Hauptangeklagten, die aus Stuttgart hatten anreisen wollen, hatten die Bahnausfälle ausgebremst. Da der 23-Jährige nicht verteidigt war, trennte die Kammer sein Verfahren kurzerhand ab. Am zweiten Verhandlungstag soll es dann, nach nochmaliger Verlesung der Anklageschrift, wieder mit dem Hauptprozess verbunden werden.

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Drogen sollen in Garage in Rheinhausen zwischengelagert worden sein

Auch bei dem geschah am ersten Verhandlungstag nicht viel mehr als das Verlesen der Anklageschrift. Die sechs weiteren Angeklagten sollen dem 23-Jährigen beim Packen und Verschicken der Pakete geholfen haben, oder Sendungen mit Geld von den Empfängern entgegengenommen und an Komplizen weiter geleitet haben. Einer soll jeweils auf Anweisung entsprechende Mengen Drogen aus einer als Lager dienenden Garage in Rheinhausen geholt haben.


Einige der Angeklagten sollen auch weitere, kleinere Drogengeschäfte getätigt haben. Teils sollen sie als Bande, teils auch bewaffnet agiert haben. Der Tatzeitraum reicht von Anfang 2017 bis zur Festnahme aller Akteure am 3. Mai 2019. Sechs der Männer sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Nur einer wurde nach einem Monat verschont. Da der jüngste Angeklagte zur Tatzeit noch Heranwachsender war, findet der Prozess, für den bis Ende April zahlreiche weitere Sitzungstage vorgesehen sind, vor der Jugendkammer des Landgerichts statt.