Duisburg-Buchholz. Seit Jahren gibt es den Schulgarten an der GGS Böhmer Straße. Auf einmal verlangt das IMD Anträge für Änderungen – auch für neue Hängematten.

Obstbäume, Gemüse und ein eigener Brunnen – der Schulgarten der GGS Böhmer Straße ist ein echtes Kleinod. Schüler können auf der großen Rasenfläche toben und nach Lust und Laune bei der Pflege des Gartens helfen. Seit sechs Jahren bewirtschaften Schüler, Lehrer und Mitglieder des Fördervereins die grüne Oase: 2014 hatte man begonnen, die rund 2000 Quadratmeter große Fläche herzurichten. Mit Erlaubnis des Immobilienmanagements Duisburg (IMD). Oder doch nicht?

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Der Garten ist lebendig. Stets befindet er sich im Wandel: Mal kommt ein neuer Baum dazu, dann eine neue Hecke. Aktuell ist es ein neuer Zaun. Dieser soll allerdings genehmigungspflichtig sein. „Dem Immobilienmanagement der Stadt wurden offenbar Bilder zugespielt, wie es hier aussieht und worauf zu sehen ist, dass wir einen neuen Zaun haben“, sagt Dirk Giesen, Vorsitzender des Fördervereins. Seine Kinder gingen einst an der Böhmer Straße zur Schule, und so rief er vor rund 25 Jahren den Förderverein ins Leben. „Jetzt hat der Förderverein über die Schule eine E-Mail vom IMD erhalten, worin es heißt, dass bauliche Veränderungen unbedingt mit dem IMD abgesprochen werden müssten“, sagt er.

Stadt Duisburg: Bauliche Veränderungen müssen mit dem IMD abgesprochen werden

„Das Ganze macht uns sprachlos“, sagt er. Denn: Als man 2014 den Garten anlegte, hatte man nachgefragt, inwieweit die Stadt beziehungsweise das IMD mit eingebunden werden müsste. Die Antwort: Von Seiten des IMD bestünden keine Einwände, solange „keine Kosten für laufende Instandhaltung und Instandsetzung“, entstünden. Dieses Schreiben liegt der Redaktion vor. „Ich denke also nicht, dass man uns da irgendetwas kann“, sagt Giesen. „Trotzdem ist das alles mehr als ärgerlich“, findet er. Denn in einem neuen Schreiben verlangt das IMD für die Einzäunung und die Installation von Hängematten Anträge – auch dieses Schreiben liegt der Redaktion vor.

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Die Stadt bestätigt auf Nachfrage, dass das aktuelle Schreiben Gültigkeit habe. Grundsätzlich befürworte man Schulgärten. Aber: „Für bauliche Veränderungen oder wesentliche Eingriffe in Gebäude oder Grundstücke verhält es sich dabei genau wie im privaten Bereich: Ein Einverständnis – egal in welcher Form – sollte vorher eingeholt werden.“

Stadt: nachträgliche Genehmigung für den Schulgarten unter Auflagen erteilt

Die Stadt schildert den Schriftverkehr aus dem Jahr 2014 anders. Man habe erst von dem Schulgarten erfahren, als dieser bereits angelegt worden war – und nicht etwa umgekehrt, wie der Förderverein sagt. „Eine nachträgliche Genehmigung für Garten und Häuser wurde damals unter Auflagen erteilt“, sagt Stadtsprecherin Gabi Priem. Aktuelle Planungen müssten jetzt abgestimmt werden. „Vor allem für die Einzäunung bedarf es sehr wahrscheinlich einer Genehmigung des IMD, möglicherweise auch für das Aufhängen der Hängematten“, teilt sie weiter mit.

Wichtiger Bestandteil des Schulalltags

Die Kosten für die Einrichtung des Gartens hatte der Förderverein übernommen.

Er ist wichtiger Bestandteil des Schulalltags: Der Garten wurde vor allem für den offenen Ganztag angelegt, doch ist er für jedes Kind nutzbar. Dort werden auch Feste veranstaltet.

Das selbst gezogene Gemüse soll bald in der Mensa der Schule auf den Tisch kommen.

Kürzlich haben Mitarbeiter des IMD an der Schule vorbeigeschaut, wie Giesen mitteilt. Sie hätten wieder betont, dass man den Zaun nicht hätte setzen dürfen. Wie es genau weitergeht in dem Garten und ob der Zaun bleiben kann, ist ungewiss. Dabei hatten Grundschule und Schulgarten in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit Vandalismus. Das IMD wolle sich jetzt wieder mit dem Förderverein und der Schule in Verbindung setzen, erklärt Giesen.