Duisburg. Viele Sparkassen haben laut BaFin unzulässige Zinsanpassungsklauseln in Sparverträgen. Wie die Sparkasse Duisburg vorgeht, was Experten raten.
Zu den von der Sparkasse Duisburg gekündigten Prämiensparverträgen verweist Anwalt David Reichmann von der Verbraucherzentrale NRW auch auf die Problematik einer möglicherweise fehlerhaften Zinsberechnung: „Bei vielen Prämien-Sparverträgen und Riester-Verträgen haben Sparkassen eine unzulässige Klausel in die Verträge geschrieben.“ Ein Sprecher der Sparkasse betont, dies sei in Duisburg nicht der Fall.
BaFin: Wann Zinsanpassungsklauseln rechtswidrig sind
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Vor allem zwischen 1990 und 2010 von Sparkassen, Volks-/Raiffeisenbanken und privaten Banken geschlossene Verträge enthielten Klauseln, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) jüngst für unwirksam erklärt habe, sagt Riechmann. Die BaFin erhofft sich „in Kürze konkrete Vorgaben vom Oberlandesgericht Dresden“. Im Februar erklärte die Finanzmarktaufsichtsbehörde Zinsanpassungsklauseln für rechtswidrig, „die dem Kreditinstitut bei langfristig angelegten Sparverträgen eine inhaltlich unbegrenzte Zinsänderungsbefugnis einräumen“.
Der BGH habe es für Prämiensparverträge als „allein interessengerecht angesehen, einen Referenzzins für langfristige Sparanlagen heranzuziehen“. David Riechmann erläutert, nach dem Äquivalenzprinzip müssten die Banken in langfristigen Sparverträgen zudem „den relativen Abstand“ zwischen dem Zins im Vertrag und dem Referenzzins über die gesamte Vertragslaufzeit einhalten.
Sparkasse Duisburg: langfristiger Referenzzins und Transparenz
Diese Bedingungen sieht Johannes Hümbs, Sprecher der Sparkasse Duisburg, in den Sparverträgen seines Arbeitgebers erfüllt:
Dieser orientiere sich bei der quartalsweisen Überprüfung der Zinssätze „seit 2004 strikt an der Entwicklung des Geldmarktes (Zinssatz: EURIBOR Dreimontagsgeld) und des Kapitalmarktes in Form eines zusätzlich langfristigen Kapitalmarktzinses (WU 86129)“. Die Deutsche Bundesbank veröffentliche beide Zinssätze regelmäßig, die Sparkasse diese auf ihrer Internetseite.
Kunden in Duisburg erhielten darüber hinaus seit einem BGH-Urteil 2004 als Bestandteil ihrer Sparverträge ein Formular, „in dem das Verfahren ausführlich beschrieben ist“. Die Zinspassung erfolge derart seit 2004 transparent und kundenfreundlich auch für ältere Sparverträge.
Verbraucherzentrale: Fehlerhafte Zinsberechnungen in Mülheim, Gelsenkirchen und Dortmund
Zu den Banken, denen die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite fehlerhafte Zinsberechnungen in Prämiensparverträgen bescheinigt, zählt die Sparkasse Duisburg bislang nicht. Stattdessen sind auf der Liste die Sparkassen Mülheim, Gelsenkirchen und Dortmund genannt.
Verbraucherschützer Reichmann empfiehlt Kunden der Sparkasse Duisburg dennoch, „die Unterlagen im Zweifel online von der Verbraucherzentrale Sachsen prüfen zu lassen“. Diese klopft die Zinsberechnung von Verträgen für einen Preis von 85 Euro ab.