Duisburg. Erstmals nutzt die Duisburger Schwurgerichtskammer die neue Strafprozessordnung und setzt wegen des Coronavirus einen Mord-Prozess aus.
Erst seit der vergangenen Woche besteht aufgrund einer Änderung der Strafprozessordnung die Möglichkeit, Verfahren mit Blick auf den Infektionsschutz über die bislang geltenden Fristen hinaus zu unterbrechen. Die 5. Große Strafkammer hat diese Regelung nun erstmals bei einem in Duisburg seit Februar verhandelten Schwurgerichtsprozess angewendet und das Verfahren gegen einen 43-jährigen Mann aus Voerde bis zum 30. April ausgesetzt.
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Dem Angeklagten wird Mord vorgeworfen: Am 14. Juli 2019 soll er einen FKK-Saunaclub in Hamminkeln angezündet haben. Ein 64-jähriger Niederländer kam dabei ums Leben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln gehandelt zu haben, als er aus Unzufriedenheit über die Dienstleistungen des Rotlicht-Etablissements gegen 1 Uhr eine Matratze in einem Zimmer angesteckt haben soll. Der 43-jährige Familienvater will daran alkoholbedingt keine Erinnerung mehr haben.