Duisburg. Das Coronavirus sorgt nahezu für einen Stillstand der Rechtspflege. Welche Prozesse am Amts- und Landgericht trotzdem noch stattfinden.
Seit Dienstag bewegt sich die Tätigkeit des Land- und Amtsgerichts am König-Heinrich-Platz nahe am Stillstand der Rechtspflege. Kaum hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf tags zuvor auf die Möglichkeit hingewiesen, die Corona-Gefährdungslage durch Verschieben von Terminen oder Aussetzen von Verhandlungen zu entschärfen, fanden in Duisburg kaum noch Verhandlungen statt.
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Daran wird sich voraussichtlich auch in den nächsten Wochen kaum etwas ändern. Die Entscheidung darüber, ob verhandelt wird oder nicht, liegt zwar bei den einzelnen Richtern, die meisten aber positionierten sich sehr schnell sehr eindeutig.
Mit einiger Wahrscheinlichkeit wird es nur noch Zivilprozesse geben, die besonders eilbedürftig sind. Bei den Strafprozessen werden vorrangig Hauptverhandlungen geführt, bei denen ohne Prozessbeginn die Gefahr besteht, dass man dringend Tatverdächtige wegen Fristüberschreitung aus der Untersuchungshaft entlassen müsste. Diese Verfahren wären dann allerdings weiterhin öffentlich.
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Von persönlichen Vorsprachen im Gerichtsgebäude sollen Rechtsuchende aller Art bis auf Weiteres Abstand nehmen, es sei denn, sie hätten eine Ladung erhalten oder zuvor telefonisch einen Termin mit der zuständigen Stelle vereinbart.
Um die Ansteckungsgefahr durch das Corona-Virus zu minimieren, wird zudem der Publikumsverkehr im Amtsgericht Duisburg bis auf Weiteres eingeschränkt, teilt Sprecher Rolf Rausch mit: „Alle Eingaben und Anträge sind grundsätzlich schriftlich einzureichen. Dies kann nicht nur per E-Mail, Telefax und Post, sondern auch über den Hausbriefkasten geschehen.“ Für unaufschiebbare Angelegenheiten gelten Ausnahmen. Ob Termine stattfinden, könne auf der Internetseite des Amtsgerichts Duisburg eingesehen werden.