Duisburg. Nach einigem Wirrwarr steht fest: Duisburger Eisdielen dürfen einen Lieferdienst anbieten. Das regelt die Corona-Schutzverordnung.
Die gute Nachricht vorweg: Auch Eisdielen dürfen in Duisburg nun einen Lieferdienst anbieten. Zunächst hatten allerdings widersprüchliche Regeln der Stadt Verwirrung gestiftet. Sandra Poth und Jürgen Kuhn, die Inhaber der Wedauer Eismanufaktur Rheineis, hatten sich einen Lieferdienst und Abholservice ausgedacht, um während der Corona-Krise nicht komplett schließen zu müssen. Zunächst lief alles prima, die Kunden holten sich die Kugeln ab oder bestellten telefonisch – doch dann machte das Ordnungsamt die Eisdiele bei einer Kontrolle dicht.
Corona: Für Duisburger Eiscafés ist es ein harter Start nach der Winterpause
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Rheineis zählte sich etwa zu den Cafés und Restaurants, die Gerichte zum Mitnehmen anbieten dürfen. Das sei aber nicht vergleichbar, begründete die Stadt ihre Entscheidung und verwies auf eine Regelung des Innenministeriums und der Bezirksregierung Düsseldorf.
In Rheinhausen schritt in den vergangenen Tagen sogar die Polizei ein und verbot Liliana Domke ihr Eiscafé weiter zu betreiben, berichtet die Chefin von „Lillys Eiscafé“: „Wir hatten keine Bedienung mehr. Die Leute haben Abstand gehalten und sich das Eis mitgenommen. Doch dann mussten wir von jetzt auf gleich schließen.“ Dabei habe die Saison gerade erst begonnen. „Für uns ist das Frühjahr wichtig. Wir kommen gerade aus der Winterpause und hatten kurz vorher eingekauft“, erzählt Liliana Domke. Die Zutaten, darunter Sahne, musste sie wegschmeißen. Nun will sie erst einmal abwarten und überlegen, wie sie auf die neuen Regeln reagiert.
Das regelt die Corona-Schutzverordnung
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Auf Nachfrage unserer Zeitung, heißt es von Seiten der Bezirksregierung: „Es gibt von uns keine Weisung, wonach Eisdielen in Duisburg zu schließen und Eis-to-go zu verbieten sei.“ Die Corona-Schutzverordnung, kurz CoronaSchVO, gebe den Rahmen vor – unter anderem auch zu der Frage, wann ein Außer-Haus-Verkauf zulässig sei. In Paragraf neun, der die Auflagen für die Gastronomie regelt, heißt es zunächst: „Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Mensen, Kantinen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen ist untersagt.“ Und weiter: „Abweichend von Absatz 1 sind die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf durch Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Mensen, Cafés und Kantinen zulässig, wenn die zum Schutz vor Infektionen erforderlichen Abstände eingehalten werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt.“
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Sandra Poth will frühestens ab Dienstag wieder den Lieferdienst anbieten. „Wir brauchen einen gewissen Vorlauf, müssen alles vorbereiten, das geht nicht von jetzt auf gleich. Vielleicht überlegen die es sich ja doch noch anders“, sagt die „Rheineis“-Betreiberin. Jede Sorte werde frisch hergestellt, neben Milcheis gebe es auch fruchtige Sorbets, außerdem Schoko und Vanille mit Sojamilch für Veganer. Ab zehn Euro kann man bei ihr bestellen – sofern man im Postleitzahlengebiet 47279 wohnt. „Wir liefern mit dem Fahrrad aus, das wird sonst zu weit“, sagt Sandra Poth. Sie freut sich, dass nun Bewegung in die Sache gekommen ist. Eigentlich hatten sie einen Nachfolger für die beliebte Wedauer Eisdiele gesucht. Nachdem sich aber niemand fand, der „Rheineis“ in ihrem Sinne weiter führen wollte, verlängerten sie um eine Saison.
Welche Sorten im Angebot sind, können Fans auf der Internetseite oder bei Facebook mitverfolgen.