Duisburg. Seit die Schulen geschlossen wurden, gibt’s kein Geld mehr für die Unterrichtsbegleiter. Träger melden Kurzarbeit an. Stadt verspricht Lösung.

Während sich Lehrer, Hausmeister und Sekretärinnen über ihre Lohnfortzahlung keine Sorgen machen müssen, sind die Unterrichtsbegleiter, die Kinder mit Förderbedarf oder Behinderung in der Schule unterstützen, von den Schulschließungen schwer getroffen. Träger der Schulassistenz und Integrationshilfe wie VKM und Lebenshilfe haben für hunderte Mitarbeiter Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit beantragt, die Amalie-Sieveking-Gesellschaft berät noch.

Die Unterrichtsbegleiter, eingesetzt von den Trägern im Auftrag des Jugendamtes zur Begleitung von Kindern, die Anspruch auf eine Assistenz haben, bekommen nur die tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt. „Das dramatische ist, dass wir von 100 auf Null fahren“, sagt Anette Käbe, Geschäftsführerin des VKM (Verein für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung). „Damit waren am 16. März plötzlich alle auf Null Stunden“, so Michael Reichelt, Geschäftsführer der Lebenshilfe. Die beschäftigt ebenso wie der VKM rund 120 Frauen und Männer in der Schulassistenz.

Entlohnung liegt im Mindestlohnbereich

Bitter für die Beschäftigten, von denen viele finanziell nicht auf Rosen gebettet sind. Der Job ist für Alleinerziehende mit Kindern und Wiedereinsteigern in den Beruf eine Möglichkeit, Familie und Tätigkeit zu vereinbaren. „Aber reich wird davon niemand, die Entlohnung liegt im Mindestlohnbereich“, sagt Anette Käbe. Sie hat bereits in der vergangenen Woche bei der Agentur für Arbeit Antrag auf Kurzarbeit eingereicht, am Mittwoch folgte die Lebenshilfe. So bekommen die Beschäftigten zumindest 60 Prozent der Einkünfte (67 % mit eigenen Kindern) erstattet.

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Michael Reichelt, Geschäftsführer der Duisburger Lebenshilfe, fordert schnelle Hilfe von der Politik für die Träger.
Michael Reichelt, Geschäftsführer der Duisburger Lebenshilfe, fordert schnelle Hilfe von der Politik für die Träger. © FUNKE Foto Services | Foto: Arnulf Stoffel

Den Trägern bleibe keine anderen Möglichkeit, erklärt Anette Käbe. Sie reichen nach Abzug ihres Anteils für Organisation und Verwaltung nur das Geld des Jugendamtes weiter. Eine Entschädigung für nicht erforderliche Begleitungen sehen die Verträge nicht vor. „Im vergangenen Jahr sind 18 Prozent der bewilligten Stunden ausgefallen, etwa weil Kinder krank waren. Das haben wir übernommen“, berichtet Käbe.

Bund und Land sollen Klarheit schaffen für Entschädigungen

„Wir verstehen das Anliegen, nehmen es ernst und prüfen die Möglichkeiten“, so Stadtsprecher Falko Firlus am Mittwoch. Die Verwaltung nehme dabei auch die überörtlichen Entschädigungsmöglichkeiten in den Blick. „Das benötigt aber Zeit, da auch wir bei unseren Entscheidungen Klarheit von Bund und Land zu den konkreten dortigen Entschädigungsmöglichkeiten brauchen.“ Die Verwaltung sei aber sicher, „dass wir in Duisburg im Zusammenwirken aller Beteiligten gute Lösungen finden werden“.

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Anette Käbe sieht sich in ihren Warnungen bestätigt. „Wer hohe Qualität möchte, der muss sie auch bezahlen. Wenn wir am Anfang nichts reinstecken, kann auch am Ende nichts rauskommen.“ Der VKM versuche, den Kontakt zu den Mitarbeitern zu halten, hoffe, dass sie bei der Stange bleiben. Die meisten hätten das zugesagt, berichtet Anette Käbe: „Weil sie wissen, dass wir einen Plan haben.“

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Dass die Schulschließung nun die Schwächsten treffe, kritisiert auch Michael Reichelt. „Das ist ein Fehler im System.“ Die Corona-Krise stelle Träger wie die Lebenshilfe vor große Schwierigkeiten, berichtet der Geschäftsführer. Nun sei eine schnelle Reaktion der Politik gefragt. „Monatlich zahlen wir Hunderttausende Euro an Gehältern. Wir brauchen jetzt keine Steuersenkung, sondern frisches Geld.“

Elternvertretung: Träger vor Konkurs schützen

Die L andeselternkonferenz NRW fordert Sicherheit für die Schulbegleiter und fordert die Städte auf, mit ohnehin in den Haushalten eingeplanten Mittel das Überleben der Träger zu unterstützen und so dafür zu sorgen, dass Kindern und Schulen vertraute Begleiter nicht verloren gehen.

„Vielen droht die Kündigung, weil Träger nur nach den tatsächlich erbrachten Stunden bezahlt werden und keine Vergütung bei eigener Krankheit, bei Erkrankung der Schüler, in Ferien oder bei anderen Schulschließungen erhalten“, so der Dachverband der Schulpflegschaften. „Damit Träger ihre Mitarbeitenden weiterhin bezahlen können und nicht Konkurs anmelden müssen, fordern wir die verantwortlichen Kommunen auf, den Trägern für schulische Teilhabeassistenz Sicherheiten zu geben, sodass die Begleiter nicht entlassen werden müssen.“