Duisburg. Im Fall Marvin gibt es nun Ermittlungen gegen eine Polizisten wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil sie einem Hinweis nicht nachgegangen war.

Im Fall des vermissten Jugendlichen Marvin, der in einem Schrank in einer Wohnung in Recklinghausen gefunden wurde, wird inzwischen gegen eine Polizistin ermittelt. Sie könnte sich der fahrlässigen Körperverletzung im Amt strafbar gemacht haben, wie es in einem vertraulichen Bericht an den Landtag heißt.

Hintergrund ist der Hinweis einer Zeugin nach der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY...ungelöst“. Sie hatte bereits Ende Juli 2019 den Namen des polizeibekannten Wohnungsbesitzers genannt. Die Polizistin war dem Hinweis aber nicht nachgegangen. Der 15-Jährige war erst im Dezember durch Zufall entdeckt worden. Gegen den Verdächtigen (44) wurde inzwischen Anklage unter anderem wegen Vergewaltigung erhoben.

Hinweis auf Jungen wurde nicht richtig verfolgt

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Die Ermittler prüfen laut dem vertraulichen Bericht, ob der Jugendliche noch nach dem Hinweis der Zeugin missbraucht und dabei verletzt wurde - und ob ein Zusammenhang zur „objektiven Pflichtverletzung“ der Polizistin besteht.

In einem weiteren Bericht stellt das Innenministerium fest, dass eine „ordnungsgemäße kriminalfachliche Bearbeitung des Hinweises“ bereits im Juli 2019 zum Auffinden des Vermissten hätte führen können. Der von der Zeugin genannte Mann war wegen des Besitzes von Kinderpornografie bereits im März 2018 zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dennoch wurde der Hinweis zu den Akten gelegt.

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Als Ermittler die Wohnung des 44-Jährigen später auf der Suche nach Abbildungen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs ins Visier nahmen, fanden sie den 15-Jährigen im Schrank. Dem Wohnungsbesitzer wird in der Anklage Vergewaltigung, schwerer sexueller Missbrauch und 472 Fälle von sexuellem Missbrauch des Jugendlichen vorgeworfen. (dpa)