Duisburg. Die Stadt Duisburg bietet ab Mittwoch eine Notfallbetreuung für Schul- und Kindergartenkinder an. Hier gibt es das Formular, das dafür nötig ist.
Ab Montag sind nach Beschluss der Landesregierung bis zunächst 19. April, dem Ende der Osterferien, alle Kitas geschlossen. Für betroffene Eltern, die zuhause keine Möglichkeit zur Betreuung haben, werden von der Stadt Notbetreuungs-Möglichkeiten angeboten.
Das Angebot gilt für doppelt berufstätige Elternpaare sowie Alleinerziehende in Beschäftigungsverhältnissen folgender Berufsgruppen: Kranken- und Pflegebereich (zum Beispiel Altenpfleger, Krankenpfleger, Ärzte, Apotheker), Sicherheit und Ordnung (zum Beispiel Polizisten, Feuerwehrleute, Ordnungsamtsmitarbeiter) und Erziehungsbereich (zum Beispiel Mitarbeiter in Kindertagesstätten und in stationären Jugendeinrichtungen).
Eltern brauchen eine Bescheinigung des Arbeitgebers
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Wegen der nötigen Umorganisation werden die Kitas am Montag, 16. März, sowie Dienstag, 17. März, keine Betreuung ermöglichen können. Die Mitarbeiter sind nach Angaben der Stadtjedoch vor Ort, um von den Eltern Arbeitgebernachweise entgegen zu nehmen, aus denen hervorgeht, dass der Arbeitgeber den Eltern kein Home Office bzw. Mobiles Arbeiten oder einen Sonderurlaub ermöglichen kann.
Das Formular soll von den Arbeitgebern ausgefüllt werden und am Montag sowie Dienstag bei der Kindertageseinrichtung abgeben werden. Die Kindertageseinrichtungen werden dann ab Mittwoch, 18. März, den eingeschränkten Betrieb mit Notgruppen aufnehmen.
Die Stadt Duisburg appelliert an die Eltern, nur jene Kinder in die Notgruppen zu bringen, für die es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt.
Notbetreuung auch für Eltern von Schulkindern
Eltern von Schulkindern bis Klasse 6 können ab Mittwoch in den 63 städtischen Offenen Ganztagsgrundschulen in einer Notbetreuung unterkommen. Hier gelten die gleichen Bedingungen wie oben.
Eltern von Kindern mit nachgewiesenem Betreuungsbedarf der weiterführenden Schulen (Jahrgänge 5 und 6), von Förderschulen (Jahrgänge 1-6, bzw. Alter von 6 bis 12 Jahre), sowie von Grundschulen, an denen es keinen Offenen Ganztag gibt, können sich Montag oder Dienstag direkt an die nächstgelegene Offene Ganztagsgrundschule wenden. Aus Infektionsschutzgründen sollen pro Standort nur jeweils zehn Kinder betreut werden.
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