Duisburg. Im Streit stach ein 23-jähriger Duisburger am 14. Juli 2019 in Marxloh 55 Mal auf seine Lebensgefährtin (25) ein. Die Anklage lautete auf Mord.

Besonders überrascht schien der 23-jährige Angeklagte über das Urteil des Landgerichts Duisburg nicht zu sein: Zehn Jahre Gefängnis wegen Totschlags.

Der Bulgare, der am 14. Juli 2019 in einer Wohnung an der Hagedornstraße in Marxloh seine nach Roma-Sitte angetraute Lebensgefährtin (25) mit mindestens 55 Messerstichen tötete, verzog bei der Urteilsverkündung der 5. Großen Strafkammer keine Miene.

Mit dem Urteil blieb das Gericht nur knapp unter dem Strafantrag des Staatsanwaltes, der zehneinhalb Jahre gefordert hatte. Wäre es beim ursprünglichen Anklagevorwurf, nämlich einem Mord aus niedrigen Beweggründen geblieben, wäre eine Verurteilung zu lebenslänglicher Strafe unumgänglich gewesen. Doch das Gericht sah die Tat am Ende nicht als ausschließlich durch Eifersucht motiviert an.

Gericht: Ein ganzes Motivbündel ließ Angeklagten zum Messer greifen

Ungewöhnliches Schlusswort

Der Angeklagte hatte im Laufe der Ermittlungen und des Prozesses mehrere voneinander abweichende Darstellungen abgegeben. Sicher war er sich allerdings, „dass er noch nie eine Frau so geliebt habe“ wie das Opfer.

Ungewöhnlich waren die letzten Worte des Angeklagten in der Verhandlung, mit denen er die Tat noch einmal aus seiner Sicht wertete. Der Vorsitzende Richter fasste das so zusammen: „Das ist blöd für uns beide. Sie ist tot und ich sitze im Knast.“

Zwar sei der Angeklagte schon wütend nach Hause geeilt, nachdem ein Bekannter geprahlt hatte, er schliefe seit einiger Zeit mit seiner Frau, fasste der Vorsitzende das Ergebnis der viertägigen Beweisaufnahme zusammen. Gegenüber der Polizei hatte der Angeklagte angegeben, er habe danach auch noch den vermeintlichen Liebhaber und sich selbst töten wollen.

Die Tat sei dennoch aus einer Gemengelage von Gefühlen erfolgt, so das Gericht. Dazu gehörten Wut und Eifersucht, aber auch Enttäuschung und Verzweiflung darüber, dass die Frau ihm im Rahmen eines heftigen Streits ankündigte, ihn verlassen zu wollen.

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„Dann schwoll mein Herz an und ich habe zum Messer gegriffen“, so hatte der Angeklagte seine Gefühlslage geschildert. Nach Spurenlage muss sich die Tat dann in etwa so abgespielt haben: Der Angeklagte stach auf die Frau ein, die eine Reihe von Stichen mit dem Arm auffangen konnte. Die 25-Jährige versuchte zu fliehen, erreichte den Hausflur. Dann aber stürzte sie und konnte sich gegen die vielen Stiche, die ihren Oberkörper trafen, nicht mehr schützen.

Opfer war bereits kurz nach der Tat hirntot

Vergeblich hatte der Angeklagte mit den Worten „Ich habe meine Frau getötet“ selbst einen Notruf abgesetzt. Als die 25-Jährige ins Krankenhaus eingeliefert wurde, war sie bereits hirntot. Maschinen hielten ihren Körper noch 13 Tage künstlich am Leben. „Die Tat hatte so ziemlich alle Organe zerstört“, so das Gericht.

Zu Gunsten des Angeklagten konnte die Kammer lediglich werten, dass er teilweise geständig war und durch Alkohol und Drogen, wenn auch nicht in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt, aber zumindest enthemmt gewesen sei. Als strafschärfend werteten die Richter eine „von Tötungsabsicht getragene Hetzjagd durch die ganze Wohnung“ und nicht zuletzt den Umstand, dass „die Tat einem kleinen Mädchen die Mutter nahm“.