Duisburg. Ein Duisburger (23) steht wegen Mordes vor dem Gericht. Er soll seine Lebensgefährtin aus Eifersucht mit dem Küchenmesser erstochen haben.

Am frühen Morgen des 14. Juli 2019 meldete sich ein Mann telefonisch bei der Polizei: Er habe soeben seine Frau getötet, teilte er mit. Die Polizei fand in einer Wohnung an der Hagedornstraße in Marxloh eine durch zahlreiche Messerstiche verletzte 25-jährige Frau. Sie erlag 13 Tage später ihren schweren Verletzungen. Vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz begann nun der Prozess gegen ihren 23-jährigen Lebensgefährten. Ihm wird Mord vorgeworfen.

Die Anklage geht davon aus, dass der Angeklagte mindestens 30 Mal auf den Oberkörper, die Flanken und den Rücken des Opfers einstach. Insgesamt wies der Körper der Frau 65 Verletzungen auf. Mehrfach wurde die Lunge durchstoßen, die Milz musste operativ entfernt werden, auch die Leber war mehrfach perforiert. Als tödlich erwies sich letztlich aber eine Verletzung der Herzspitze.

Duisburg: Keine Erinnerungen an Griff zum Messer

„Der Angeklagte hat die Tat nie bestritten“, so der Verteidiger. Allerdings erinnere der 23-Jährige sich aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum nicht mehr an frühere Angaben gegenüber der Polizei. Er habe auch keine Erinnerungen mehr daran, dass er am Morgen des Tattages im Verlauf eines Streites zu einem Messer gegriffen habe. Wohl aber daran, dass er mit dem Messer mehrfach zustach. Und dass viel Blut floss. „Ich habe die Polizei gerufen, weil ich wollte, dass ihr jemand half“, so der 25-Jährige.

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Nach Angaben des 23-Jährigen hatte sich das Paar 2017 kennengelernt. Über die genauen Umstände machte er unterschiedliche Angaben: Mal will er sie in einem Bordell getroffen haben, mal will er sie im Internet kennengelernt und da gar nicht gewusst haben, dass sie als Prostituierte arbeitete.

Frau und Familie des Angeklagten mochten sich nicht

Seine Familie hatte offenbar nicht lange gebraucht, um das heraus zu bekommen. Sie sei mit seiner Beziehung zu einer Angehörigen dieses Berufsstandes nicht einverstanden gewesen. Dennoch war das Paar 2018 von Köln nach Duisburg gezogen, wo die Familie des Angeklagten lebt. Seine Frau habe ihre alte Tätigkeit zunächst aufgegeben, später aber heimlich wieder aufgenommen. „Ich habe versucht, sie aus dem Müll heraus zu holen, habe es aber nicht geschafft“, so der Angeklagte. Er sei nie der Zuhälter seiner Frau gewesen.

Immer wieder sei es zu heftigen Streitigkeiten gekommen, schilderte der Angeklagte. „Sie war aggressiv.“ Auch am Tattag, als er betrunken und unter Drogeneinfluss nach Hause gekommen sei, habe sie ihn zur Begrüßung geschlagen. Man stritt. Und am Ende ereignete sich die Tat, von welcher der Angeklagte sagt, er habe sie in keinem normalen Geisteszustand begangen. Gegenüber einem Sachverständigen hatte er gesagt: „Ich habe keine Frau so geliebt wie sie. Ich bin traurig über das, was ich da getan habe. Sie fehlt mir.“

Für das Verfahren sind bis Mitte März vier weitere Verhandlungstage geplant.

Mord aus niedrigen Beweggründen

Die Anklage geht davon aus, dass eines der in Paragraf 211 des Strafgesetzbuches genannten Mordmerkmale zutrifft, nämlich die Tötung eines Menschen aus sonstigen niedrigen Beweggründen.

In diesem Fall sollen es Eifersucht und die Demonstration des Besitzanspruches über einen Menschen gewesen sein. Etwas, dass die Rechtsprechung allgemein als eine Tat bezeichnet, die auf unterster sittlicher Stufe steht. Sollte sich das auch im Urteil niederschlagen, so kann das Urteil nur lebenslang lauten.