Duisburg. Ein Firmenchef hat Kranken- und Sozialkassen um eine Million Euro betrogen. Er habe wegen des Konkurrenzdrucks betrogen, urteilte das Gericht.

Wegen Veruntreuung und Vorenthalt von Arbeitnehmerentgelt hat das Landgericht am König-Heinrich-Platz einen 47-jährigen Geschäftsmann aus Duisburg zu zwei Jahren mit Bewährung verurteilt. In den Jahren 2008 bis 2012 hatte er Sozialkassen um rund eine Million Euro betrogen.

Bereits zu Beginn des mehrtägigen Verfahrens hatte der Angeklagte ein rückhaltloses Geständnis abgelegt. Er gab zu, in 533 Fällen Krankenkassen und Sozialversicherungsträger betrogen zu haben. Der Geschäftsführer einer Firma im Bereich Schweißtechnik hatte nur einen Teil der Löhne seiner Beschäftigten an die für die Berechnung der Beiträge zuständigen Stellen gemeldet.

Gericht: Angeklagter hat sich nicht persönlich bereichert

Neben den offiziellen Arbeitnehmerverträgen gab es sogenannte Netto-Lohn-Vereinbarungen. Unter anderem mit Hilfe gefälschter Reisekostenabrechnungen konnte ein erheblicher Teil der Arbeitslöhne den Arbeitnehmern schwarz ausbezahlt werden.

Das Geständnis des Angeklagten wirkte sich im Urteil ebenso zu Gunsten des 47-Jährigen aus wie der lange zeitliche Abstand zur Tat. Entscheidend für die Aussetzung der Strafe zur Bewährung war ein weiterer Punkt: Der Angeklagte hatte mit dem Betrug vor allem dem erheblichen Konkurrenzdruck im Gewerbe standhalten wollen. Persönlich bereichert habe sich der 47-Jährige nicht, so der Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer in der Urteilsbegründung.