Duisburg. Mindestens 30 mal soll ein 23-Jähriger mit einem Küchenmesser auf seine Ehefrau eingestochen haben. Motiv der Tat soll Eifersucht gewesen sein.

Zwei Wochen lang kämpfte eine 25-Jährige im vergangenen Sommer um ihr Leben. Schließlich erlag sie am 27. Juli ihren schwersten Verletzungen, die ihr der eigene Ehemann in der gemeinsamen Wohnung zugefügt haben soll. Die Staatsanwaltschaft hat den 23-Jährigen wegen Mordes angeklagt. Am 19. Februar startet der Prozess gegen ihn vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg.

Die Staatsanwaltschaft geht vom Mordmerkmal der niederen Beweggründe aus. Der Angeklagte soll seine Frau, mit der er nach Roma-Recht verheiratet war, aus Eifersucht getötet haben, heißt es in der Anklage. Mit einem Küchenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge soll der bulgarische Staatsbürger mindestens 30 mal auf den Oberkörper des Opfers eingestochen haben und so auch lebenswichtige Organe getroffen haben. Rechtsmediziner zählten später weit mehr als 50 Verletzungen. Trotz mehrerer mehrstündiger Notoperationen konnten Ärzte ihr Leben später nicht mehr retten.

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Ehemann in gebrochenem Deutsch: Habe meine Frau getötet

Der Angeklagte hatte am Tattag, dem 14. Juli, um 6.55 Uhr selbst über den Notruf die Polizei in Duisburg alarmiert. Am Telefon sagte er den Beamten an diesem Sonntag in gebrochenem Deutsch, dass er seine Frau getötet habe. Als die Polizei in dem Mehrfamilienhaus an der Hagedornstraße in Marxloh anrückte, ließ sich der 23-Jährige widerstandslos festnehmen. Zu diesem Zeitpunkt stand er unter Alkoholeinfluss. Außerdem erklärte er den Beamten, Drogen genommen zu haben.

Nach der Tat hatte es Gerüchte gegeben, dass das Opfer schwanger gewesen sein soll. Bestätigungen seitens der Polizei gab es dafür nicht. Die Mutter der Getöteten wird den Prozess als Nebenklägerin verfolgen. Ihr Anwalt erklärte, dann auch weitere Angaben zu den Tatumständen zu machen. Für den Prozess sind inklusive des Auftakts insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte bereits am 12. März fallen. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe.