Duisburg. Ein Duisburger baute sein Haus zur Drogenplantage um und zwang seine Familie zur Mitarbeit. Ein Urteil gegen ihn rückt jedoch in weite Ferne.
In manchen Verfahren ist einfach von Anfang an der Wurm drin. Und wenn er einmal drin ist, geht er auch nicht wieder. Das trifft auch auf den seit zehn Monaten vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz laufenden Prozess gegen einen 44-jährigen Duisburger zu. Zwischen März 2017 und Juli 2018 soll er in seinem Haus in Hochfeld eine Drogenplantage betrieben und die eigene Familie mit Gewalt dazu gezwungen haben, die Pflanzen zu hüten. Kommende Woche hatte der Prozess abgeschlossen werden sollen. Doch ein Urteil könnte nun wieder in weite Ferne rücken.
Fast das ganze Wohnhaus der Familie an der Gravelottestraße soll der Mann nach und nach in eine Plantage verwandelt haben. Mit 20 Samen fing er an, am Ende sollen es fast 2000 Pflanzen gewesen sein. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei auch zahlreiche Waffen, darunter auch ein Sturmgewehr und ein Maschinengewehr osteuropäischer Herkunft.
Duisburg: Angeklagtem droht Unterbringung in der Psychiatrie
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Erstmals war das Verfahren im April 2019 gestartet. Damals hatte der Angeklagte einen großen Teil der Vorwürfe eingeräumt. Wegen der Erkrankung eines Richters musste der Prozess ausgesetzt werden, startete im Juni 2019 noch einmal von vorn.
Seitdem hat die 2. Große Strafkammer 22 Sitzungstage mit dem Fall zugebracht. Mehrere Familienmitglieder haben den Angeklagten inzwischen schwer belastet. Die Beweisaufnahme schien nun am Ende zu sein, da überraschte ein psychiatrischer Sachverständiger mit seinem Gutachten: Während der Arzt bislang weder im vorläufigen Gutachten noch in einem Zwischengutachten Anzeichen für schuldmindernde Faktoren sah, geht er nun davon aus, dass der Angeklagte in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt sei.
Gutachter diagnostizierte narzistische Persönlichkeitsstörung
Ausschlaggebend soll die Vernehmung eines Bruders des Angeklagten gewesen sein. Der Gutachter leitete daraus eine tiefgreifende narzistische Persönlichkeitsstörung des 44-Jährigen ab, unter der dieser offenbar schon in frühester Jugend gelitten habe. Dem Angeklagten droht nun auch eine Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt. Das allerdings könnte die Kammer gar nicht entscheiden: Sie führte das Verfahren nur mit zwei Berufsrichtern, für die Entscheidung zu einer Unterbringung des Angeklagten wären drei nötig. Die Verteidigung stellte bereits den Antrag, den Prozess erneut auszusetzen.