Duisburg. 839 Flachbildfernseher verschwanden aus Lagerhalle in Duisburg-Rheinhausen. Zwei Männer standen vor Gericht – es gibt wohl aber noch Drahtzieher.
Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls fanden sich ein 50 Jahre alter Rheinhauser und ein 36 Jahre alter Rumelner auf einer Anklagebank des Amtsgerichts am König-Heinrich-Platz wieder. Die Anklage warf ihnen vor, am 15. September 2016 in Rheinhausen 839 Flachbildfernseher gestohlen zu haben.
Mit fünf Lastwagen und mit Hilfe gefälschter Frachtpapiere waren die Fernseher aus dem Zentrallager eines chinesischen Elektronikherstellers abtransportiert worden. Betrieben wurde es von einer deutschen Logistikfirma. Drei Ladungen verschwanden offenbar Richtung Süddeutschland auf Nimmerwiedersehen. Zwei Ladungen Fernseher landeten in einer Halle in Meiderich, wo sie später sichergestellt wurden konnten.
War die ganze Aktion auch ein großer Versicherungsschwindel?
Der 50-jährige wollte sich zunächst nicht zu dem Vorwurf äußern. Schließlich aber gab er doch zu, die Fernseher im Auftrag der Logistikfirma abtransportiert zu haben. Er habe gewusst, dass es dabei nicht mit rechten Dingen zugegangen sei. Mit der eigentlichen Organisation der kriminellen Aktion habe er aber nichts zu tun gehabt.
Am Ende stand nur eine Verurteilung wegen Unterschlagung zu einem Jahr und zehn Monaten mit Bewährung. Den beteiligten Juristen drängte sich der Verdacht auf, dass die Hauptdrahtzieher des anderswo zu suchen seien. Zum Beispiel in der neuen Geschäftsführung des Logistikunternehmens. Und dass es sich bei dem Diebstahl auch um einen großangelegten Versicherungsschwindel handeln könne. Schließlich waren die Fernseher über 300.000 Euro wert.
Rumelner muss Geldbuße zahlen
Das Verfahren gegen den 36-jährigen Rumelner wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 1000 Euro eingestellt. Seine beweisbare Beteiligung an der Tat hatte nur in einer Szene gelegen, die zufällig eine Überwachungskamera der Halle in Meiderich festhielt: Dort hatte der Angeklagte einer Frau einen der Fernseher übergeben.