Duisburg. Nach mehreren Attacken, auch auf Familienmitglieder, wollte die Staatsanwaltschaft einen Duisburger einweisen lassen. Doch die Zeugen schwiegen.

Wegen einem Dutzend Straftaten stand ein 39-jähriger Hochfelder vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Unter anderem soll er seine getrennt lebende Ehefrau bedroht und mehrfach seinen Bruder attackiert haben.

Doch den Antrag der Staatsanwaltschaft, den psychisch kranken Mann zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, wies das Landgericht nach zwei Verhandlungstagen zurück.

Der Beschuldigte war aufgrund einer Psychose und den Gebrauch diverser Drogen als schuldunfähig anzusehen. Ihm war durch die Antragsschrift zur Last gelegt worden, zwischen August 2018 und Juli 2019 unter anderem seine getrennt lebende Ehefrau mit dem Tode bedroht zu haben und seinen Bruder bei einem Vorfall in der Altstadt an der Münzstraße mit einem Messer am Kopf verletzt zu haben.

Vorwürfe gegen Duisburger: Familienmitglieder schweigen

Doch diese schwerer wiegenden Taten waren im Laufe des mehrtägigen Verfahrens nicht zu beweisen gewesen. Denn die Zeugen hatten von ihrem Recht Gebrauch gemacht, als enge Verwandte des Beschuldigten die Aussage zu verweigern.

Die übrigen Taten – der 39-Jährige soll sich auch mit Polizisten angelegt und einen Mitarbeiter der Niederrheintherme bespuckt und bedroht zu haben – waren nicht erheblich und vor allem nicht gefährlich genug, um die einschneidende Maßnahme der unbefristeten Unterbringung zu begründen. Die Ober-Gerichte haben dafür aus gutem Grund hohe Schranken errichtet: Der durchschnittliche Aufenthalt eines durch Gerichtsurteil eingewiesenen Beschuldigten liegt inzwischen bei mehr als 12 Jahren.