Duisburg. Die Stadtwerke Duisburg erhöhen ab März die Strom- und Gaspreise. Das sind die Auswirkungen für die Kunden und die Gründe für die Entscheidung.

Die Stadtwerke Duisburg erhöhen ab März 2020 die Gas- und Strompreise.

In der Sparte Strom liegt die Steigerung laut eines Unternehmenssprechers für einen durchschnittlichen Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 Kilowattstunden (kWh) bei rund sechs Prozent beziehungsweise 4,39 Euro (brutto) pro Monat von aktuell 70,63 auf dann 75,02 Euro. Für Erdgas-Kunden bedeutet die Erhöhung bei einem durchschnittlichen Haushalt mit 18.000 kWh ein Plus von rund 3,5 Prozent beziehungsweise 4,31 Euro (brutto) von monatlich 132,21 auf 136,52 Euro.

Stadtwerke Duisburg: Steuern, Netzentgelte und weitere staatlich regulierte Abgaben spürbar gestiegen

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Die Stadtwerke führen mehrere Gründe für ihre Entscheidung an. Maßgeblich beeinflusst durch die Energiewende, seien in den vergangenen Jahren Steuern, Netzentgelte und weitere staatlich regulierte Abgaben spürbar gestiegen. Demnach machen die staatlichen Steuern, Umlagen und Abgaben sowie Netzentgelte im Jahr 2020 mittlerweile rund drei Viertel des Strompreises aus.

„Diese Preisbestandteile können die Stadtwerke Duisburg nicht beeinflussen und reichen sie wie auch andere Energieanbieter lediglich an ihre Kunden weiter“, so der Unternehmenssprecher. „Zusätzlich gestiegen sind die Beschaffungskosten an der Energiebörse. So lagen die Preise am Terminmarkt für Strom im Jahresdurchschnitt 2019 rund acht Prozent höher im Vergleich zum Vorjahr. Diese Mehrbelastungen können die Stadtwerke nicht mehr vollständig für ihre Kunden auffangen.“

Kunden sollen über Preiserhöhungen frühzeitig per Anschreiben informiert werden

Über die Preissteigerungen wollen die Stadtwerke die Kunden frühzeitig mit einem Anschreiben informieren. Mit den Erhöhungen ab März will das Unternehmen nach eigenen Angaben eine Belastung der Kunden in der energieintensiven Winterzeit vermeiden. Mehrkosten seien deshalb zunächst an anderer Stelle kompensiert worden.

Viele Stromanbieter haben bereits zum Jahreswechsel steigende Umlagen und Netzentgelte zum Anlass genommen, um ihre Preise zu erhöhen. Auch beim Gas kann es laut Verbraucherzentrale NRW kommen. Sie rät deshalb, alle Schreiben von Energieanbietern sorgfältig zu lesen. „Informationen zu Preiserhöhungen sind nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen, sondern manchmal geradezu versteckt“, so Paulina Wleklinski, Leiterin der Beratungsstelle in Duisburg. „Transparente Informationen zu Preiserhöhungen sind zwar vorgeschrieben – daran halten sich aber leider nicht alle Anbieter.“

Diese Tipps gibt die Verbraucherzentrale in Duisburg

Steigt der Preis, sollten Verbraucher einen Anbieterwechsel prüfen, so die Leiterin der Beratungsstelle. „Bei jeder Preiserhöhung haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht bis zum Tag, an dem die Erhöhung in Kraft tritt. Und wer in der Grundversorgung ist, kann sowieso immer mit einer Frist von zwei Wochen kündigen“, erklärt Wleklinski. Sie plädiert dafür, die Chancen zu nutzen, denn: „Mit einem Stromtarifwechsel können viele Haushalte über hundert Euro pro Jahr sparen. Bei Gas ist es in der Regel noch deutlich mehr.“

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Sie sagt, worauf beim Umstieg zu achten ist. Zunächst einmal lohne sich ein Preisvergleich über die entsprechenden Online-Tarifportale. „Wichtig dabei: Nicht ungeprüft die Voreinstellungen übernehmen, sondern die Filter an die eigenen Wünsche anpassen. So sollten zum Beispiel nicht nur Anbieter angezeigt werden, zu denen ein Wechsel direkt über das Portal möglich ist.“

Nicht von Boni blenden lassen

Wleklinski rät zudem, sich nicht von Boni blenden zu lassen: Empfehlenswert sei zum Beispiel, versprochene Bonuszahlungen nicht sofort in den Vergleich einzubeziehen. „Sie mindern die Kosten nur im ersten Vertragsjahr – danach sind Bonustarife teilweise sehr teuer. Außerdem zahlen nicht alle Anbieter versprochene Boni auch zuverlässig aus.“

Wer darüber hinaus kurze Laufzeiten und Kündigungsfristen wählt, könne regelmäßig prüfen, ob sich ein besserer Tarif findet. Energieverträge sollten deshalb zunächst maximal ein Jahr laufen und sich dann höchstens um einen Monat automatisch verlängern. Die Kündigungsfrist sollte demnach nicht länger als vier Wochen sein.

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Was Preisgarantien betrifft: „Einen Schutz vor steigenden Preisen bieten sie nur, wenn die wichtigsten Preisbestandteile abgedeckt sind“, so Wleklinski. „Bei Gas sollten mindestens die Beschaffungskosten und die Netzentgelte von der Garantie abgedeckt sein, beim Strom auch alle gesetzlich vorgeschriebenen Umlagen.“

Wleklinski: „Ökotarife sind keine zuverlässige Investition in mehr Klimaschutz“

Schließlich betont die Leiterin der Beratungsstelle, Ökotarife nicht zu überschätzen: Sie seien keine zuverlässige Investition in mehr Klimaschutz. Die beiden Labels „ok-power“ und „Grüner Strom“ geben laut Wleklinski zwar beim Strom Orientierung. Beim Gas aber gebe es keine derart zuverlässigen Hilfen.

Der sicherste Weg zum klimaschonenden Energieverbrauch sei deshalb das Energiesparen. Ein paar zusätzliche Euro seien besser in programmierbare Thermostate oder effiziente Haushaltsgeräte investiert, als in den Aufpreis für einen Öko-Tarif.