Duisburg. Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege greifen in die Diskussion um den Zuschnitt der Duisburger Dezernate ein. Was sie fordern und erwarten.
Der Stadtrat hat am Montag beschlossen, die durch Thomas Krützbergs Wechsel zum IMD frei werdende Stelle des Beigeordneten für Jugend, Bildung, Soziales und Kultur zum 1. Mai 2020 neu auszuschreiben. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege Duisburg fordert nun „von der Politik und vom Oberbürgermeister“, die Zuständigkeit für die Kultur „zur Vermeidung einer dauerhaften Überlastung“ einem anderen Dezernat zuzuordnen.
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Dagegen solle die Zuständigkeit für Kinder, Jugend und Familie, Bildung, Arbeit und Soziales in einem Dezernat gebündelt bleiben und einer beziehungsweise einem Beigeordneten übertragen werden, so der Appell der Arbeitsgemeinschaft. Dieser gehören die Arbeiterwohlfahrt Duisburg (AWO), der Caritasverband Duisburg (Caritas), die Diakonie, das Deutsche Rote Kreuz Duisburg, der Paritätische Wohlfahrtsverband (Parität) und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland Jüdische Gemeinde Duisburg-Mülheim-Oberhausen (ZWST) an.
Verbände: Kompetenzüberschneidungen vermeiden
Im Zuge der durch Krützbergs Wechsel ausgelösten politischen Diskussion sagte OB Sören Link in der Ratssitzung am Montag, über einen Neuzuschnitt des Dezernats könne noch beraten werden. Darauf beziehen sich die Verbände nun.
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Sie ermahnen die Koalitionäre der SPD und CDU in ihrer Stellungnahme, „dass diese Frage ausschließlich in der Orientierung an der Sache entschieden wird“. Sie verweisen auf „die konkreten Entwicklungen in der Stadtgesellschaft, die etwa in dem jüngst erst verabschiedeten und veröffentlichten 6. Sozialbericht ihren Niederschlag gefunden haben“. Diese zeigten „mit aller Klarheit, dass Duisburg sozialpolitisch vor drei wesentlichen, miteinander eng zusammenhängenden Herausforderungen steht: Bekämpfung von Armut und Arbeitslosigkeit, Integration aller Bürgerinnen und Bürger in die Stadtgesellschaft, chancengleicher Zugang zu Bildung und Lebensgestaltung.“
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Diese „Schlüsselaufgaben“ seien nur zu bewältigen, „wenn zwischen den damit vorrangig befassten kommunalen Ämtern und Dienststellen keine oder möglichst wenige Kompetenzüberschneidungen bestehen und stattdessen gut funktionierende Schnittstellen und Crossover-Prozesse gestaltet und gepflegt werden.“ (pw)