Duisburg. Ein 34-Jähriger aus Duisburg soll seine Nachbarin zum Sex gezwungen haben. Im Prozess kamen dem Gericht aber Zweifel an dem schweren Vorwurf.

Die Vorwürfe gegen einen 34-Jährigen aus Laar waren schwer: Seine Nachbarin soll er am 9. August 2019 vergewaltigt haben. Bereits zwei Monate zuvor soll er mit einem anderen Nachbarn Streit gehabt und ihm in den Oberarm gestochen haben. Zu beweisen war nichts davon.

Das Verfahren gegen den 34-Jährigen endete vor dem Duisburger Amtsgericht mit einem Freispruch. Der Angeklagte beteuerte, er habe am Tattag – wie schon regelmäßig in den Monaten zuvor – einvernehmlich Sex mit der angeblichen Geschädigten gehabt. „Die wollte wohl mehr von mir.“ Als mittendrin sein Handy klingelte, habe die Frau es aus dem Fenster geworfen. „Ich war total sauer und wollte nicht mehr. Und hinterher hat sie mich angezeigt.“

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Duisburg: Zeugin hatte bei der Polizei nicht die Wahrheit gesagt

Die Zeugin berichtete, sie habe dem Angeklagten geöffnet, nachdem man sich nur zum Reden verabredet habe. „Doch er hat mich sofort gepackt und mich ins Schlafzimmer gezerrt.“ Dort habe der 34-Jährige sie vergewaltigt. Auf Nachfrage gab die Zeugin zu, dass sie zuvor ein sexuelles Verhältnis mit dem Angeklagten gehabt habe. Bei der Polizei hatte die Frau, die damals wie heute in einer festen Beziehung lebt, das verschwiegen. Das Schöffengericht kam über diesen Widerspruch nicht hinweg.

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Auch bei dem Messerstich stellte sich der Angeklagte als das eigentliche Opfer dar. „Der hat doch zuerst zugestochen“, so der 34-Jährige, der auch eine entsprechende Narbe vorweisen konnte. Der Zeuge, der verspätet erschien und sich dann furchtbar aufregte, so dass er von Wachtmeistern erst einmal beruhigt werden musste, schilderte genau das Gegenteil. Und zeigte auch seine Narbe am Arm.

Gericht hat Zweifel

Wer die Wahrheit sagte, konnte das Gericht nicht entscheiden. Angesichts der Zweifel entschied es in beiden Anklagepunkten zu Gunsten des Angeklagten.