Duisburg. Polizisten sind in Duisburg immer öfter Angriffen ausgesetzt. Die Staatsanwalt reagiert auf Kritik an ihrer Strafverfolgung mit aktuellen Zahlen.
Ein Mann, der bei seiner Festnahmen wild um sich schlägt; eine Ruhestörerin, die gegenüber den Einsatzkräften die Krallen ausfährt: Die Polizei Duisburg führt in ihrer Statistik mit 19 tätlichen Angriffen im Jahr 2018 so viele Attacken auf Polizisten auf wie seit 1981 nicht mehr. Dazu kommen 267 Fälle von Widerstand gegen die Staatsgewalt. Doch wie geht es nach den Übergriffen mit den Tätern weiter? Die Staatsanwaltschaft erklärt, warum ihr die Strafverfolgung ein besonderes Anliegen ist – aber auch, warum manche Verfahren eingestellt werden.
Wenn ein Polizeibeamter angegriffen wird, können die Ermittler eine Aufklärungsquote von 100 Prozent vorweisen. Die Arbeit der Behörde ist dann getan, die Fälle liegen danach bei der Staatsanwaltschaft. „Uns ist die Verfolgung von Straftaten zum Nachteil von Polizeibeamten ein besonderes Anliegen, weil auch wir beobachten können, dass Polizeibeamte im Rahmen von Einsätzen zunehmend hohe Aggressivität, Respektlosigkeit und Gewalt entgegengebracht wird“, sagt Staatsanwältin Jennifer König.
Angriffe auf Polizisten in Duisburg: fünf Sonderdezernate eingerichtet
Deshalb habe man Anfang 2018 insgesamt fünf neue Sonderdezernate mit zwei Oberstaatsanwälten und zwei Amtsanwälten eingerichtet, die sich mit Strafanzeigen nach Polizeieinsätzen auseinandersetzen.
Dabei geht es nicht nur um Verfahren wegen Widerstandes, auch Fälle von Körperverletzung im Amt bearbeiten die Sonderdezernate. So könne man gewährleisten, dass die Verfahren in einer Hand liegen, erklärt König.
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Aus Polizeikreisen kam zuletzt die Kritik, dass die Staatsanwaltschaft nur 50 Prozent der Fälle zu einem Abschluss bringe.
Diesem Vorwurf tritt Jennifer König entgegen: 282 Fälle wegen Widerstands hat die Staatsanwaltschaft Duisburg 2018 bearbeitet, darunter auch Taten aus Dinslaken, Wesel, Oberhausen und Mülheim. In 156 dieser Verfahren seien Strafbefehle erlassen worden. In 37 Fällen hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.
„Die Sanktionsquote ist mit 70 Prozent also besonders hoch“, unterstreicht König. Zum Vergleich: 83.634 Verfahren lagen insgesamt im vergangen Jahr bei den Staatsanwälten – mit einer Sanktionsquote von rund 20 Prozent.
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Nach Attacken: Personen werden vernommen, Zeugen befragt
Die Ermittlungsarbeit nach Attacken und Widerständen sei nach Angaben der Staatsanwaltschaft in der Regel nicht schwierig: Die beteiligten Personen müssten vernommen und Augenzeugen befragt werden.
Retter als Opfer
Auch Feuerwehrkräfte haben während ihrer Einsätze immer öfter mit Behinderungen, Eingriffen und Respektlosigkeiten zu kämpfen. „Solche Fälle sind keine Ausnahme. Das passiert regelmäßig“, berichtete Feuerwehrchef Oliver Tittmann Anfang November.
Der Gesetzgeber hat Eingriffe, Beleidigungen und Behinderungen gegen Feuerwehrleute im Jahr 2018 als ein gesondertes Vergehen definiert.
In 64 Fällen stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen danach ein. Das sind die Gründe: Zehnmal konnte der Tatverdacht nicht begründet werden. Elfmal war es die zu erwartende Strafe aus einem anderen Verfahren, die zur Einstellung führte. Dort würde die Verurteilung wegen Widerstands nicht beträchtlich ins Gewicht fallen, so König. 25 Verfahren fanden keinen Abschluss, weil wegen der geringen Schuld des Täters kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.
Die Strafprozessordnung besagt allerdings, dass die Beschuldigten mit „belastenden Maßnahmen“ rechnen müssen, etwa mit einer Zahlung zugunsten einer gemeinnützigen Organisation.
Eine Besonderheit griff in 18 Verfahren wegen Widerstands: Diese hat die Staatsanwaltschaft vorerst eingestellt, weil der Aufenthaltsort der Beschuldigten nicht bekannt ist. Sollten die Ermittler diesen herausfinden, werden die Verfahren wieder aufgenommen.