Duisburg. Ein 54 Jahre alter Reichsbürger aus Duisburg soll die Tür seiner Mieter zersägt haben. Der Verhandlung blieb er erneut fern – mit Konsequenzen.
Mit einem kuriosen Einbruch musste sich in dritter Auflage das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz befassen. Ein 54-jähriger Duisburger soll am 15. Juli 2018 in Kaßlerfeld eine Wohnungstür zersägt haben, um eine Spielekonsole und 1100 Euro Bargeld zu stehlen.
Da der Mann mal wieder nicht vor Gericht erschien, erließ das Schöffengericht einen Strafbefehl über eine einjährige Bewährungsstrafe und 1000 Euro Geldbuße. Der Mann war der Eigentümer der Wohnung und soll nach Angaben seiner Verteidigerin Streit mit den Mietern wegen Zahlungsrückständen gehabt haben. Ob bei der Aktion mit der Säge wirklich etwas gestohlen wurde, sei allerdings unklar, so die Anwältin. Fest stehe allerdings, dass die Mieter noch zwei Monate in der Wohnung gehaust und ein Trümmerfeld zurück gelassen hätten.
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Prozess in Duisburg Gericht wählte eine praktische Lösung
Zu einer ersten Verhandlung im Juli war der 54-Jährige, der Probleme mit der Anerkennung staatlicher Institutionen hat und als Reichsbürger gilt, nicht erschienen. Daraufhin war er in Untersuchungshaft gelandet, von der er nach dem zweiten Verhandlungsversuch im September wieder verschont wurde. Bei dem Prozess hatte sich der Mann nicht zur Sache geäußert, aber das deutsche Namensrecht in Frage gestellt. Die Verhandlung scheiterte, weil Zeugen nicht erschienen.
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Im dritten Anlauf fehlten nun der Angeklagte und die Zeugen. Mit Blick darauf, dass der 54-Jährige bislang nicht vorbestraft war und aus praktischen Erwägungen, erließ das Schöffengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Strafbefehl. Gegen den könnte der Angeklagte nun theoretisch noch Einspruch einlegen und so einen weiteren Verhandlungstermin erzwingen. Würde er dann nicht erscheinen, würde der Einspruch allerdings schlicht verworfen.