Duisburg. Duisburger (54) soll bei Einbruch Tür mit Motorsäge zersägt haben. Der Mann gilt als Reichsbürger und benahm sich vor Gericht seltsam.
Mit einem kuriosen Fall hat es das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz bei einer Tat zu tun, die als Wohnungseinbruchsdiebstahl angeklagt ist: Am 15. Juli 2018 soll ein 54-jähriger Duisburger in Kaßlerfeld die linke Hälfte der Doppeltüre zur Wohnung einer Bekannten durchgesägt, die rechte Hälfte ausgehängt und dann eine Playstation und 1100 Euro Bargeld gestohlen haben. Doch nicht nur die Tat, auch das Verhalten des Angeklagten, der bei der Justiz als Reichsbürger gilt, war bei dem Verhandlungsversuch höchst bemerkenswert.
Der Mann blieb während des gesamten Verfahrens stehen. Und er zweifelte, ob er wirklich den Namen trage, unter dem er geführt werde. Nicht etwa, weil er Zweifel an der Wahl seiner Eltern hätte, sondern einfach deshalb, weil er das Prozedere der amtlichen Namengebung in der Bundesrepublik Deutschland anzweifelt.
Amtsrichter erließ Sicherungshaftbefehl
Seit dem 26. August saß der 54-jährige in Haft. Nachdem der Angeklagte Anfang Juli nicht zu einem Termin erschienen war, erließ ein Amtsrichter rechtzeitig vor dem nächsten Verhandlungsversuch einen Sicherungshaftbefehl. Der sonst übliche Versuch, einen Angeklagten am Tag der Verhandlung durch Polizisten vorführen zu lassen, war dem Richter als überflüssig vorgekommen. Aufgrund früherer Erfahrungen mit dem als Reichsbürger geltenden Mann, sei „mit massivem Widerstand zu rechnen“.
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Der Angeklagte wollte diese Bezeichnung allerdings für sich nicht ohne weiteres gelten lassen. „Teilen sie mir doch bitte mit, wo diese Bezeichnung definiert ist“, forderte er den Vorsitzenden des Schöffengerichts auf. „Sagen sie mir, welches Wörterbuch und welche Grammatik sie benutzen, damit wir die selbe Sprache sprechen.“ Der Richter tat nichts dergleichen. Er zuckte nur mit den Schultern. „Ich habe gerade nur den Haftbefehl verlesen. Und den habe ich nicht geschrieben“, erklärte er.
Angeklagter schwieg zu dem „entwürdigenden“ Vorwurf
Zu dem eigentlichen Vorwurf wollte sich der Angeklagte nicht äußern. „Die Anschuldigungen sind entwürdigend und nicht verhandelbar“, verkündete er. Deshalb setzte das Gericht das Verfahren aus. Bei einem neuen Termin sollen Zeugen vernommen werden. Bis dahin darf der 54-Jährige allerdings unter der Auflage, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden, auf freiem Fuß bleiben. Von der kurz angedachten Möglichkeit, den Angeklagten bis zur nächsten Verhandlung psychiatrisch untersuchen zu lassen, sah das Gericht allerdings ab.