Duisburg. Eine Mortadella und Schinken hat ein 30-Jähriger aus einem Duisburger Supermarkt gestohlen. Sein Promillewert dabei war rekordverdächtig.
Die Tat eines 30-jährigen Mannes ohne festen Wohnsitz war rekordverdächtig. Das lag nicht an der Beute: Er hatte am 31. August nur eine große Mortadella und ein Paket Schinken im Gesamtwert von rund 20 Euro aus einem Supermarkt in Walsum gestohlen und sich gegen seine Festnahme gewehrt. Allerdings hatte er dabei, wie eine 90 Minuten später entnommene Blutprobe ergab, 5,3 Promille Alkohol im Blut gehabt. Das Schöffengericht verurteilte ihn wegen Vollrausches zu fünf Monaten Gefängnis.
Die Wurstwaren hatte der Mann in seinen Rucksack gestopft und marschierte an der Kasse vorbei. Als ihn ein Zeuge aufhalten wollte, ignorierte er ihn. Einen zweiten Mann, der ihm die Tür versperren wollte, versuchte er zur Seite zu schubsen. Es entwickelte sich ein kurzes Gerangel, in das schließlich auch die schnell herbei geeilte Polizei eingriff. Gegen die Maßnahmen der Einsatzkräfte, dem renitenten Dieb Handschellen anzulegen, sperrte sich der 30-Jährige. Und er beleidigte die Polizisten.
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Duisburger Dieb im Vollrausch: 30-Jähriger hat keine Erinnerung mehr an die Tat
Das alles wollte der Angeklagte vor dem Schöffengericht nicht bestreiten. „Detaillierte Angaben können wir aus nahe liegenden Gründen allerdings nicht machen“, meinte sein Verteidiger trocken. Konkrete Erinnerungen hatte der 30-Jährige nicht mehr.
Die Beleidigungen gegen die Polizisten waren am Tattag wohl die letzte verständliche Äußerung des Angeklagten. Den Zeugen fiel auf, dass er nur noch wirres Zeug redet, abwechselnd apathisch, wütend und amüsiert war, sich kaum noch auf den Beinen halten konnte und seinen Mageninhalt von sich gab. Was wohl keine Meinungsäußerung darstellte, sondern die Reaktion seines Körpers auf die Alkoholvergiftung. Der Angeklagte wurde sofort ins Krankenhaus gebracht.
Auffangstraftatbestand: Fahrlässiger Vollrausch
Zusätzlich zum Alkohol hatte er erhebliche Mengen von Drogen intus. „In meinen 20 Jahren als Strafrichter habe ich solche Werte noch nicht gesehen“, meinte der Vorsitzende. Der Verteidiger verwies auf 40 Jahre Berufserfahrung. „Auch ich halte das für rekordverdächtig.“
Daran, dass der Angeklagte zur Tatzeit nicht schuldfähig war, hatte keiner der beteiligten Juristen einen Zweifel. Allerdings griff der Auffangstraftatbestand des Vollrausches. Das Gericht ging davon aus, dass sich der Angeklagte fahrlässig in diesen Zustand versetzt hatte. Und orientierte sich bei der Strafzumessung an dem, was gegen einen nüchternen Menschen herausgekommen wäre, der sich eines Diebstahls mit geringer Beute, eines nicht allzu heftigen Widerstandes und einer Beleidigung schuldig gemacht hätte.
Strafschärfend wurden eine ganze Reihe von Vorstrafen berücksichtigt. Daher kam auch eine Aussetzung zur Bewährung nicht mehr in Frage. Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht allerdings, dass der bei der Tat erheblich verletzt worden war. Denn er hatte sich nicht nur mit Angestellten des Supermarktes und Polizisten angelegt, sondern im weiteren Verlauf auch seine Kräfte mit einer Heizung gemessen, die sich als die Stärkere erwies. Der Angeklagte brach sich bei dem Zusammenstoß die Nase und das Jochbein.