Duisburg. Ein Tropensturm ruinierte einem Paar den Mauritius-Urlaub. Vor Gericht fordert es Entschädigung vom Duisburger Reiseveranstalter Schauinsland.
Am 16. Januar 2018 landete ein Paar aus Boppard am Rhein auf Mauritius. Am gleichen Tag kam dort auch der Wirbelsturm namens „Berguitta“ an. Die kommenden neun Tage waren für die Pauschaltouristen, die bei dem Duisburger Reiseunternehmen Schauinsland gebucht hatten, keine Erholung. Nun fordert der Ehemann vor dem Landgericht Duisburg 7000 Euro.
Der Kläger will nicht nur seinen vollen Reisepreis erstattet haben, sondern fordert auch eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden. Schließlich sei der Strand nach dem Sturm nur ein Trümmerfeld gewesen, das Leben auf der Insel in vielerlei Hinsicht eingeschränkt gewesen.
Güteverhandlung scheiterte
Über die Höhe einer Erstattung wollte der Anwalt von Schauinsland bei der Güteverhandlung mit sich reden lassen. Den Vorwurf des Klägers, das Reiseunternehmen hätte seine Informationspflicht und die sogenannte Umweltbeobachtungspflicht vernachlässigt, wollte er aber nicht gelten lassen. „Ist es einem Reiseveranstalter wirklich zuzumuten, sozusagen minütlich über solche Dinge zu informieren?“
Schließlich sei eine entsprechende Warnung des Wetterdienstes erst ausgesprochen worden, als der Kläger und seine Frau bereits auf dem Weg in den Urlaubsflieger waren.
Zu großartigen Güteverhandlungen war der enttäuschte Urlauber aber eh nicht bereit. „Ich werde auf keinen Fall auf eine Entschädigung verzichten“, polterte er. Man habe ja auch noch zwei Stunden wegen eines Bremsenschadens am Flugzeug auf dem Amsterdamer Flughafen Schiphol gestanden. „Da hätte man uns ja auch noch warnen können.“ Von Urlaub, so der Kläger, habe keine Rede sein können. „Während andere Urlauber ausgeflogen wurden, kamen wir in unser Hotel. Drei Stunden später ging der Sturm los und das Personal brachte sich in Sicherheit. Das haben wir erst nach drei Tagen wieder gesehen. Dafür will ich eine Entschädigung.“
Die 13. Zivilkammer des Landgerichts will am 14. November eine Entscheidung verkünden.