Der Duisburger Trampolinpark Superfly setzt in Sachen Sicherheit der Gäste auf geschulte Mitarbeiter und auf die Einhaltung von Regeln.
Damit es möglichst zu wenigen Verletzungen im Trampolinpark Superfly in Duisburg-Neudorf kommt, gibt es für jeden Gast vor dem Besuch der Halle etwas zu lesen. „Jeder Springer muss sich im Vorfeld bei uns registrieren und eine Haftungserklärung unterschreiben“, sagt Mirko Waldmann, Head of Park Operations von Superfly. Dort sind die Benutzungsregeln und die Sicherheitshinweise enthalten. Außerdem erhalte jeder Gast vor der Sprungzeit eine Sicherheitseinweisung in Form eines Videos und einer persönlichen Ansprache. „Zusätzlich haben wir permanent qualifizierte Mitarbeiter auf der Sprungfläche, die von einem Mitarbeiter des Deutschen Turnerbundes geschult wurden und sich um die Sicherheit unserer Gäste kümmern“, erklärt Waldemann. „Da es sich um eine normale Sportart handelt, sind Verletzungen möglich.“
Keine Angaben über Verletzungszahlen
Angaben über die Häufigkeit und den Schweregrad von Verletzungen, die im Superfly passieren, macht das Unternehmen nicht. Verweist aber darauf, dass laut Studien mehr Unfälle auf Gartentrampolinen als in Trampolinhallen passieren. „Unsere Sicherheitsregeln besagen unter anderem, dass nur ein Springer allein auf einem Trampolin springen darf. Dieses wird in unserer Trampolinhalle auch kontrolliert“, sagt Waldemann.
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2014 kam eine Studie deutscher Orthopäden zu dem Ergebnis, dass sich die Zahl der Verletzungen durch das Trampolinspringen in den 15 Jahren zuvor mehr als verdreifacht hat. Rund 28 Prozent der Verletzungen waren dabei schwer, Kinder brachen sich also etwa einen Arm oder ein Bein. Und nach einer Studie des Robert Koch-Instituts von 2016 ist das Trampolinspringen bei den Ein- bis Sechsjährigen ein Hauptgrund für Verletzungen unter Beteiligung eines Sport- oder Freizeitgeräts. „Unfälle bei Gartentrampolinen sind bedeutend öfter, da dort die Kinder mit mehreren Kindern zusammen springen und die Gefahr des Bounce-Effekt sehr hoch ist“, sagt Weidemann.