Duisburg. Eine 36-Jährige hat falsche Angaben zu einem Blitzerfoto ihres Mannes gemacht. Der Duisburger Richter verurteilte sie zu Geldstrafe.

Mit einem kuriosen Fall hat es das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz zu tun gehabt: Eine 36 Jahre alte Ostfriesin wehrte sich gegen einen Strafbefehl, der ihr falsche Verdächtigung vorwarf. Ihr Auto war in Duisburg zu schnell gefahren. Am Steuer hatte ein Mann gesessen. Doch in einem Anhörungsbogen, den die Stadt Duisburg der Halterin schickte, behauptete sie wahrheitswidrig, das Blitzerfoto zeige nicht ihren Mann, sondern einen guten Freund.

Ihr Ehemann hatte zunächst ebenfalls behauptet, er habe nicht am Steuer gesessen. Dann aber zahlte er überraschend die Geldbuße. Das daraufhin eingeleitete Bußgeldverfahren gegen den fälschlich belasteten Freund des Paares wurde eingestellt.

Prozess um Blitzerfoto: Angeklagte gab sich naiv

„Ich habe die Angaben nach bestem Wissen gemacht“, behauptete die Angeklagte vor dem Strafrichter. Sie sei ja selbst nicht dabei gewesen. Die beiden Männer hätten ihr gesagt, wer gefahren sei. „Das habe ich in das Formular geschrieben“, gab sich die Frau naiv.

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Aber in dem Anhörungsbogen sei doch nicht gefragt worden, wer gefahren sei, sondern ob sie die Person auf dem im Formular abgedruckten Foto erkenne, wandte der Strafrichter ein. „Ach wissen sie, das Bild ist doch so klein“, erwiderte die Angeklagte. „Da kann man doch gar keinen erkennen.“

Richter: „Ich haben ihren Mann sofort erkannt.“

Im Gegenteil, fand der Richter. „Ich kannte nur das Foto. Aber ich habe ihren als Zeugen geladenen Ehemann sofort erkannt, als er den Gerichtssaal betrat. Und ich bin nicht seit sieben Jahren mit ihm verheiratet.“

Der Jurist machte mehr als deutlich, dass die Angeklagte mit ihrem Einspruch gegen einen Strafbefehl über 900 Euro auf verlorenem Posten stehe. Er gab ihr den guten Rat zu geben, den Einspruch nur gegen die Höhe der Strafe zu richten. Dann passte er die Höhe der Tagessätze dem tatsächlichen Einkommen der Angeklagten an. Die muss nun nur noch 300 Euro (30 Tagessätze zu je zehn Euro) bezahlen.