Duisburg. Erst nach einem Jahr hat ein Duisburger seinen Drogenfund dem mutmaßlichem Eigentümer zurückgegeben. Danach marschierte er zur Polizei.

Der Eigentümer eines Hauses in Walsum fand Ende 2016 beim Reinigen eines verstopften Gullys einen Beutel mit Drogen. Allerdings rief er nicht die Polizei, sondern lagerte das Rauschgift mehr als ein Jahr lang unter seinem Dachboden – bevor er es dem mutmaßlichen Eigentümer zurück gab. Die Sache wäre der Polizei vermutlich nie bekannt geworden, hätte der Rentner sich nicht einige Zeit später selbst aufgesucht und auch Fotos vorgelegt, mit denen er seinen Drogenfund belegte.

Das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz verurteilte ihn für diese seltsame Tat jetzt zu einer Geldstrafe von 4800 Euro (120 Tagessätze zu je 40 Euro). Bereits bei früherer Gelegenheit hatte der Mann in dem Gully, in den auch das Abwasser der Toiletten aus einer im Erdgeschoss befindlichen Shisha-Bar fließt, seltsame Dinge gefunden. „Das waren viele Tabletten und so ein grünes Kraut“, erklärte er dem Gericht. Beim zweiten Fund hatte er allerdings gleich geahnt, das es sich um Drogen handelte. Nicht zuletzt deshalb, weil die Polizei die Bar erst wenige Tage zuvor durchsucht hatte.

Prozess: Angeklagter zeigte sich selbst an und legte Beweisfotos vor

Die Vermutung, der Angeklagte hätte die Besitzer dieser Bar, seine Mieter, damit irgendwie unter Druck setzen wollen, wies der 58-Jährige zurück. „Das sollte nur ein Beweis sein.“ Denn schon seit längerem liege er mit zwei Brüdern, von denen einer den Mietvertrag für die gewerblichen Räume unterschrieben habe, im Streit.

„Wir haben richtig Angst vor denen“, versuchte der Angeklagte zu erklären. „Die handeln mit Drogen!“ Immer wieder sei es zu unangenehmen Zusammenstößen gekommen. Zuletzt habe er das Rauschgift dann auch aus Angst wieder zurück gegeben.

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„Das war eine ganz dumme Idee“, kommentierte der Vorsitzende des Schöffengerichts die Tat. Angesichts der Gesamtumstände wertete das Gericht die Sache allerdings als minderschweren Fall. Und da nicht einmal die Menge des Rauschgifts – die Anklage ging von 480 Gramm Marihuana aus – wirklich nachzuweisen war und zum Wirkstoffgehalt höchstens Mutmaßungen angestellt werden konnten, ließ es den bislang nicht vorbestraften Angeklagten mit einer Geldstrafe davon kommen.

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