Duisburg. Ein 24-Jähriger hat einer Fußgängerin in Meiderich die Tasche entrissen. Das Gericht in Duisburg gibt ihm noch eine Bewährungschance.

Eine 53-jährige Duisburgerin bekam am 15. August den Schrecken ihres Lebens. Als sie zur Mittagszeit einen Fußgängerweg am Tönniskamp in Meiderich benutzte, wurde sie zu Boden gestoßen. Ein Mann entriss ihr die Handtasche.

Als Täter stand nun ein 24-jähriger Rumäne ohne festen Wohnsitz in Deutschland vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Er kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Der Angeklagte hatte der Frau eine Kette vom Hals gerissen und ihr die Handtasche genommen. Während seiner kurzen Flucht durchsuchte er die Tasche, nahm die Wertsachen heraus, und warf den Rest weg. Die Polizei konnte ihn noch in der Nähe des Tatortes stellen.

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Zeugin zitterte bei ihrer Aussage am ganzen Körper

Vor dem Schöffengericht legte der Angeklagte ein rückhaltloses Geständnis ab. Er bedauerte seine Tat. Was der Zeugin allerdings nicht viel nützt. Zwar trug die 53-Jährige keine gravierenden körperlichen Schäden davon, unter den psychischen Folgen leidet sie aber bis heute. Zu einer brauchbaren Aussage war die Geschädigte kaum fähig. Bei ihrer Vernehmung zitterte sie am ganzen Körper.

Vor diesem Hintergrund musste der Vorsitzende in der Urteilsbegründung zugeben, dass der Fall „auf der Grenze“ gelegen habe. Besonders verwerflich sei auch, dass der Angeklagte am hellen Tag ein argloses Opfer ausgesucht habe. Mit zwei Jahren wurde das Doppelte der Mindeststrafe ausgesprochen.

Ungewöhnlich lange Bewährungszeit

Dafür, dass diese Strafe doch noch einmal zur Bewährung ausgesetzt wurde, zeichneten zwei Umstände verantwortlich: Das Geständnis des Angeklagten und die Tatsache, dass er bislang noch mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Die Bewährungszeit fiel für einen Ersttäter allerdings ungewöhnlich lange aus: Vier Jahre muss sich der 24-Jährige nun straffrei führen, will er nicht doch noch hinter Gittern landen.