Duisburg. Zahlreiche Gaffer filmen im Vorbeifahren einen Unfall auf der A 40. Doch die Polizei fotografiert zurück. Das droht den Gaffern jetzt.

Wie es dazu kam, dass am Donnerstagabend auf der A 40 in Duisburg im Bereich der Wiegestelle ein Lkw nach links von der Fahrbahn abkam und auf einer Fahrbahnbegrenzungsmauer landete, ist noch völlig unklar. Polizisten jedenfalls eilten dem Fahrer des Lkw zur Hilfe und sicherten die Unfallstelle ab. Verletzt wurde glücklicherweise niemand. Stattdessen berichtet die Polizei von „unglaublichen Szenen, die sich leider wieder auf der Gegenfahrbahn abspielten“.

„Zahlreiche, sensationslustige Verkehrsteilnehmer verringerten ihre Geschwindigkeit, zückten ihre Mobiltelefone und machten Aufnahmen vom Unfallbeteiligten. Dass sich durch ihr Verhalten ein Rückstau bildete und mitunter nachfolgende Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden, nahmen die Hobby-Paparazzi billigend in Kauf“, beschreibt Polizeisprecher Daniel Dabrowski.

In der Folge machten die Polizisten ihrerseits Fotos von den „Gaffern“. Die abgelichteten Schaulustigen erwarte nun eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen vorschriftswidriger Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer und mitunter eine Strafanzeige wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen.

Konsequenzen für filmende Gaffer

Auch interessant

Welche Konsequenzen ein derartiges Verhalten nach sich ziehen kann, erfuhr ein 41-Jähriger, der am 30. Juni 2018 mit seinem Handy einen Radfahrer filmte, der bei einem Verkehrsunfall auf der Wanheimer Straße in Duisburg stürzte und sich schwer verletzte. Als verständigte Polizisten darauf aufmerksam wurden, schauten sie sich sein Smartphone an und stellten fest, dass der Mann das Video in einem Sozialen Netzwerk bereits veröffentlich hatte. Der Beschuldigte wurde für das zwei Minuten lange Video am 9. August 2019 zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt.

Ulrich Wloch, Leiter der Duisburger Direktion Verkehr, betont: „Wer im Vorbeifahren eine Unfallstelle filmt und in diesem Moment mitunter mehrere Meter im Blindflug zurücklegt, kann bei einem Verkehrsunfall ungewollt selbst zum Filmstar werden. Durch ihr Verhalten bringen sich die Filmenden selbst und unbeteiligte Dritte in Gefahr. Wir werden auch weiterhin konsequent, unter Ausschöpfung sämtlicher rechtlicher Möglichkeiten, gegen Gaffer vorgehen.“