Duisburg. Landgericht verurteilt Duisburger (48) wegen Vergewaltigung einer 13-Jährigen. Er kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Das sind die Gründe:
Wegen Vergewaltigung unter Ausnutzung einer hilflosen Lage verurteilte das Landgericht einen 48-jährigen Duisburger zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Der Angeklagte hatte gestanden, in der Nacht zum 26. Februar in seiner Wohnung Sex mit einer 13-Jährigen gehabt zu haben, obwohl die aufgrund ihrer Alkoholisierung gar nicht mehr dazu fähig war, einen entgegenstehenden Willen zu äußern.
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Nicht bewiesen werden konnte im Rahmen des zweitägigen Verfahrens dagegen der Vorwurf, der 48-Jährige habe das kindliche Alter der Geschädigten gekannt. Das Gericht ging im Urteil viel mehr davon aus, dass die 13-Jährige zuvor auch gegenüber anderen Personen behauptet hatte, bereits 19 Jahre alt zu sein.
13-Jährige zechte vor der Tat mit Angeklagtem in einer Gaststätte
Vor der Tat hatte sie mit dem Angeklagten in einer Gaststätte reichlich Alkohol konsumiert und ihn freiwillig in seine Wohnung begleitet. Die unter Vormundschaft des Jugendamtes stehende Hauptbelastungszeugin war dem Prozesses zunächst unentschuldigt fern geblieben.
Zu Gunsten des Angeklagten wirkte sich dessen Geständnis aus. Strafmildernd wirkte sich auch die Bereitschaft des 48-Jährigen aus, im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs ein Schmerzensgeld von 2500 Euro an die Geschädigte zu zahlen.