Duisburg. Ein 48-jähriger steht wegen Missbrauchs vor dem Landgericht. In seiner Wohnung in Duisburg soll er sich an einer 13-Jährigen vergangen haben.

In seiner Wohnung im Duisburger Süden soll ein 48-Jähriger sich in der Nacht zum 26. Februar an einem Mädchen vergangen haben, das aufgrund Alkoholkonsums kaum noch in der Lage war, sich dagegen zu wehren. Unmittelbar vor der Tat soll die Geschädigte dem Mann noch gesagt haben, dass sie erst 13 Jahre alt war. Nun steht der 48-Jährige wegen schweren sexuellen Missbrauchs vor dem Landgericht.

Er soll sein Opfer an einem Kiosk kennen gelernt haben. Gemeinsam mit dem Mädchen soll er eine Gaststätte in Buchholz besucht haben. Zu diesem Zeitpunkt, davon geht die Anklage aus, soll die Geschädigte noch behauptet haben, sie sei 19 Jahre alt.

Geschädigte soll ihr wahres Alter genannt haben

Per Taxi soll der Angeklagte die Betrunkene in seine Wohnung gebracht haben. Dort soll sich das Mädchen mehrfach übergeben haben. Und sie soll ihr wahres Alter genannt haben. Das soll den 48-Jährigen nicht davon abgehalten haben, die 13-Jährige, die zwischendrin immer wieder einnickte, vollständig zu entkleiden und den Geschlechtsverkehr mit ihr zu vollziehen.

Der Angeklagte schweigt zu dem Vorwurf. Sein Verteidiger hatte mit Staatsanwalt und der Vertreterin der Nebenklage schon über eine Verständigung gesprochen, die seinem Mandanten im Falle eines Geständnisses und eines Täter-Opfer-Ausgleichs in Form einer Geldzahlung eine Bewährungsstrafe beschert hätte. Doch die Kammer will die Sache vollständig aufklären.

Allerdings erschien die Hauptbelastungszeugin am ersten Verhandlungstag nicht. Der Aufenthaltsort der unter Vormundschaft des Jugendamtes stehenden Jugendlichen war kurzzeitig unklar. Im Laufe des Vormittags konnte sie aber ausfindig gemacht werden und soll nun beim einzigen bislang geplanten Fortsetzungstermin am 22. August vernommen werden.