Duisburg. Wegen des Todes ihres Neugeborenen steht eine Duisburgerin (36) vor dem Landgericht. Drogenkonsum könnte den Tod des Babys verursacht haben.

Für republikweite Schlagzeilen sorgte im November 2018 der Fund einer Babyleiche in Polen. Ermittlungen ergaben, dass das „Mia“ genannte Mädchen in Duisburg in einen Altkleidercontainer geworfen worden war. Hinweise führten die Ermittler kaum 14 Tage später zu einer Frau in Rumeln, die möglicherweise schwanger gewesen war, nun aber kein Baby hatte. Sie hatte, was sich schnell herausstellte, zwar nichts mit „Mia“ zu tun, aber in ihrem Schlafzimmer fand sich ein zweites totes Baby. Nun steht die 36-Jährige vor dem Landgericht.

Die zu Prozessbeginn verlesene Anklage wirft ihr noch immer Totschlag vor. Am 8. November soll die Frau ihr Kind unmittelbar nach der Geburt erstickt haben. Doch der Vorsitzende Richter machte zu Beginn der Verhandlung deutlich, dass die Ausgangslage inzwischen eine andere ist: „Aufgrund eines toxikologischen Gutachtens, das erst nach der Zulassung der Anklage und der Eröffnung des Hauptverfahrens einging, liegt der dringende Verdacht nahe, dass das Kind nicht von seiner Mutter erstickt wurde, sondern aufgrund ihres Amphetaminkonsums starb.“

Überlegungen zu einer anonymen Geburt nicht umgesetzt

Ernst und konzentriert machte die Angeklagte Angaben zu ihrer Person und zur Sache. Die schlanke Frau mit dem brünetten Pferdeschwanz berichtet von einer unauffälligen Kindheit in einem ganz normalen Elternhaus. Die gelernte Bäckerin bekam schon mit 18 das erste Kind. Zwei weitere folgten. Nur eines davon lebte zur Tatzeit bei ihr. Eine Ehe scheiterte. Bereits in der Jugend habe sie erstmals Drogen konsumiert. „Lange Zeit nur an den Wochenenden.“ Doch immer wieder von Depressionen geschüttelt, habe sie in den letzten Jahren täglich Drogen genommen. Amphetamin und Cannabis. Das Rauschgift habe ihr der Lebensgefährte besorgt, mit dem sie zwölf Jahre liiert war, zuletzt aber nicht mehr gemeinsam mit ihm unter einem Dach lebte.

„Im Juni habe ich einen Schwangerschaftstest gemacht.“ Sie sei erschrocken darüber gewesen, noch einmal ein Kind zu bekommen, informierte sich über die Möglichkeiten, das Baby anonym zur Welt zu bringen und zur Adoption freizugeben. Doch sie unternahm dann nichts. Auch einen Arzt suchte sie nie auf. „Ich habe niemandem gesagt, dass ich schwanger war. Ich weiß nicht warum.“

Wenige Stunden vor der Geburt Drogen genommen

Noch wenige Stunden vor der Geburt habe sie mit ihrem Freund Drogen konsumiert. „Es war vielleicht ein wenig mehr als sonst.“ In der Nacht weckten sie ziehende Unterleibsschmerzen. Wenige Minuten später brachte sie im Badezimmer das Kind zur Welt. „Es war blau und zeigte keine Lebenszeichen“, beteuert die 36-Jährige. Sie habe das Mädchen in Handtücher gewickelt, das Bündel in Plastiktüten gesteckt und im Kleiderschrank versteckt. „Ich wusste nicht, was ich tun sollte.“ Überlegungen, doch noch die Polizei oder einen Arzt zu verständigen, wurden nie in die Tat umgesetzt.

Eine Sachverständige – insgesamt nehmen fünf Mediziner am Prozess teil – ging davon aus, dass das bereits im Mutterleib sauerstoffunterversorgte Mädchen, vermutlich noch während des Geburtsvorganges nur ein oder zwei Atemversuche gemacht und dann nicht mehr geatmet habe. „Es kann nur Sekunden gelebt haben.“ Die Lungen seien nur unvollständig beatmet gewesen.

Angeklagte muss sich Operation unterziehen

Für den Prozess sind eigentlich mehrere Fortsetzungstermine vorgesehen. Doch die unter Blasenkrebs leidende Angeklagte muss sich am 21. August einer schweren Operation unterziehen. Ob das Verfahren an dem einzigen bis dahin noch zur Verfügung stehenden weiteren Verhandlungstag abgeschlossen werden kann oder welchen Verlauf der Prozess danach nimmt, ist völlig offen.